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Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-04

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Wir kommen nun zum zweiten Teil, dem ganzen Sozialversicherungspaket des heutigen Morgens. Wir beginnen das Menü mit der Verlängerung des Bundesbeschlusses über die ärztliche Verschreibung von Heroin. Dass wir das vorweg behandeln, hat nicht den Grund, dass wir uns für die künftige AHV-Diskussion betäuben müssten, (Heiterkeit) sondern es ist ein rein formeller Beschluss. Es geht nur um die Verlängerung der Geltungsdauer; der Beschluss läuft Ende 2004 aus und wird nun bis Ende 2009 verlängert. Eine materielle Änderung findet nicht statt.

Der bestehende Bundesbeschluss müsste durch das Betäubungsmittelgesetz abgelöst werden, aber diese Revision befindet sich in den Serpentinen des Nationalrates erst auf halber Höhe und kann daher nicht fristgerecht auf den 1. Januar 2005 in Kraft treten.

Die Wirkung der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe ist unbestritten. Es ist gelungen, schwer Drogenabhängige gesellschaftlich zu stabilisieren und deren Kriminalität einzudämmen. Es geht also nicht um Prävention und auch nicht um die Finanzierung der Drogenabgabe; es geht lediglich um die Fortführung des bestehenden Beschlusses bis zum Inkrafttreten eines revidierten Betäubungsmittelgesetzes.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm zuzustimmen.