Frick Bruno · Ständerat · 2003-06-04
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Bei Artikel 40ter geht es um eine Kernfrage der Revision: Es geht darum, ob Frühpensionierungen ab dem 62. Altersjahr finanziell erleichtert werden sollen.
Sie sehen auf der Fahne Folgendes: Der Nationalrat hat an seinem System mit den reduzierten Kürzungssätzen festgehalten. Die Minderheit Brunner Christiane nimmt die frühere Mehrheitslösung der ständerätlichen Kommission wieder auf. Sie haben also grundsätzlich drei Lösungen vor sich: jene des Nationalrates, welche nicht von einer Kommissionsminderheit unterstützt wird; jene der Kommissionsmehrheit auf Streichen und eine andere Form der bevorzugten Frühpensionierung gemäss Minderheit Brunner Christiane.
Die Frage ist, ob in der 11. AHV-Revision jährlich 400 Millionen Franken für die Erleichterung der Frühpensionierungen eingesetzt werden sollen. Mit diesem Betrag würde der versicherungstechnische Kürzungssatz von 5,8 Prozent für jedes vorbezogene Jahr reduziert. Die reduzierten Sätze für beide Varianten, Nationalrat und Minderheit Brunner Christiane, finden Sie auf der Fahne. Unser Rat hat sich in der letzten Lesung sehr deutlich, mit 26 zu 12 Stimmen, für Streichen entschieden. Im Nationalrat hat sich noch eine knappe Mehrheit für die Frühpensionierung ausgesprochen, und in unserer Kommission ist der Entscheid deutlich gefallen. Herr Jenny würde trotzdem von einer "starken" Minderheit sprechen; dieser Entscheid ist aber doch recht deutlich gefallen.
Wie lauten die Argumente gegen den reduzierten Kürzungssatz bei Frühpensionierungen? Ich mache das in folgenden sieben Punkten:
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1. Der Betrag von 400 Millionen Franken jährlich verpufft. Mit diesen 400 Millionen wird die Rentenkürzung, welche versicherungstechnisch knapp 6 Prozent betragen müsste, kleiner. Nun, was macht das aus? Gemäss Nationalrat macht es aus: bei Kleinsteinkommen und einem Jahr Vorbezug 40 Franken mehr Rente, bei zwei Jahren 60 Franken mehr Rente, bei drei Jahren 70 Franken. Die Beträge steigen an - von den tiefsten Einkommen bis zu den Einkommen um 50 000 auf 60 bis 110 Franken -, und sie fallen dann wieder ab für die höheren Einkommen.
Halten wir uns die Wirkung vor Augen: Wer sich früh pensionieren lässt, erhält bei den Kleinsteinkommen 40 bis 70 Franken mehr Rente gemäss Nationalrat, die mittleren Einkommen erhalten 60 bis 110 Franken mehr Rente, die hohen wieder etwas weniger.
Das Gerücht hält sich hartnäckig, auch in den Medien, dies sei eine Erleichterung der Frühpensionierung für Leute mit Kleinsteinkommen. Das ist es nicht. Leute mit Kleinsteinkommen erhalten 40 bis 60 Franken mehr Rente, mittlere Einkommen 60 bis 110 Franken. Mit diesen Kleinbeträgen kann sich niemand eine Frühpensionierung leisten, weil sie zu gering sind, um den Entscheid zu erleichtern, wenn die Frühpensionierung ohne diese kleine Mehrrente nicht möglich ist. Die 400 Millionen Franken verpuffen, und die kleinen Einkommen profitieren am wenigsten; am ehesten profitieren die Versicherten mit mittleren und auch mit grösseren Einkommen, welche sich die Frühpensionierung ja ohnehin leisten können.
Der soziale Nutzen ist ein kleiner. Einzuräumen ist, dass gemäss der Minderheit die Zahlen zugunsten der kleinen Einkommen ein bisschen ausgewogener sind, aber es sind noch immer keine signifikante Mehrrenten, die eine Frühpensionierung erlauben würden.
2. Es werden 400 Millionen Franken - das sind 1,4 Prozent des AHV-Budgets - wirkungslos eingesetzt. Diese 400 Millionen machen immerhin 0,2 Prozent Mehrwertsteuer aus. Es wäre also auch von unserem Rat inkonsequent, wenn wir uns gegen eine unnötig höhere Mehrwertsteuer wehren und gleichzeitig eine Ausgabe beschliessen, bei der 400 Millionen Franken oder 0,2 Mehrwertsteuerprozente ohne greifbare Wirkung verpuffen.
3. Frührentner haben von Gesetzes wegen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind ein gesetzlicher Anspruch und keine Almosen. Dieser besteht, und wer als Frühpensionär mit dem Einkommen nicht durchkommt, kann Ergänzungsleistungen beziehen.
4. Branchenlösungen der Sozialpartner sind unseres Erachtens der bessere Weg als eine wirkungslose Giesskanne von Staates wegen. Die Baumeister - eine Branche in wirtschaftlichen Schwierigkeiten - haben es geschafft, sozialpartnerschaftlich die Frühpensionierung einzuführen. Das ist der richtige Weg, und nicht der Weg über die staatliche Giesskanne.
5. Der reduzierte Kürzungssatz ist das Eingangstor zur allgemeinen Frühpensionierung. In den Gesprächen wird dies auch klar eingeräumt. Wenn wir hier die Türe öffnen, schaffen wir die Basis, um zusätzliche Forderungen in der 12., 13. AHV-Revision zu stellen. Auch die Befürworter dieses reduzierten Kürzungssatzes räumen durchaus ein, dass die Beträge zu klein sind und nichts bewirken. Doch sie wollen das Eingangstor für weitere, zukünftige Forderungen öffnen.
6. Ich bitte Sie, den Blick über die Grenze ins Ausland zu richten. In den umliegenden Staaten müssen überall wegen der finanziellen Schwierigkeiten Frührenten abgebaut werden. Und wir führen sie ein! Der deutsche Bundeskanzler Schröder oder der österreichische Bundeskanzler Schüssel sind gezwungen, Frührenten abzubauen, weil sie nicht finanzierbar sind. Es hat keinen Sinn, wenn wir in der Schweiz trotz steigender Lebenserwartung mit Verspätung den Weg gehen, den beispielsweise in Deutschland die Linke bereits als falsch erkannt hat.
7. Wer bezahlt eigentlich die 11. AHV-Revision? Es sind die Frauen und die Witwen. Alle Verbesserungen, welche andere bezahlt hätten, haben Sie abgelehnt. Frauen und Witwen bezahlen, und zwar allein 445 Millionen Franken durch die Heraufsetzung des Rentenalters. Gleichzeitig zahlen wir 400 Millionen Franken für Frühpensionierungen aus, und sie verpuffen als wirkungslose Massnahme. Wäre ich eine Frau, würde ich Nein sagen. Ich wäre bereit, meinen Beitrag zur Sanierung der AHV zu leisten, aber nicht so, dass das handkehrum wirkungslos verpufft, was ich mit dem höheren Rentenalter einbringe. Als Mann denke ich ebenso.
Das sind die Gründe, weshalb wir Sie bitten, mit der Kommissionsmehrheit am deutlichen Entscheid der letzten Lesung festzuhalten und die Erleichterung der Frühpensionierung zu streichen.