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Friedli Esther · Ständerat · 2024-12-12

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-12

Wortprotokoll

Mit der Immobilienbotschaft zivil 2024 beantragt der Bundesrat dem Parlament drei Verpflichtungskredite in der Höhe von 277,8 Millionen Franken. Zwei davon sind für konkrete Projekte vorgesehen, der dritte für die allgemeine Instandhaltung und kleine Erweiterungen von Immobilien des Bundes.

Das erste Projekt ist die Erweiterung des Sammlungszentrums des Schweizerischen Nationalmuseums in Affoltern am Albis. Der Verpflichtungskredit dafür beläuft sich auf 92,4 Millionen Franken. Ihre Subkommission hat die Örtlichkeiten im August zusammen mit der Schwestersubkommission besucht und sich vor Ort ein Bild über die Notwendigkeit des Ausbaus gemacht. Es ist das Hauptprojekt der Immobilienbotschaft zivil 2024. Beim Besuch haben wir uns von der Direktorin des Schweizerischen Nationalmuseums auch über die allgemeine Strategie des Museums und über ihre Arbeit informieren lassen. Aktuell gibt es beim Schweizerischen Nationalmuseum zwei Depots mit Sammlungen. Das Hauptziel des Erweiterungsbaus ist es, in Zukunft alles an einem Standort vereint zu haben.

Das zweite Projekt ist die Sanierung der Jubiläumshalle in Magglingen. Hier geht es um einen Kredit von 15,4 Millionen Franken. Bei der im Jahr 1982 zum 150-Jahr-Jubiläum des Eidgenössischen Turnvereins erbauten Halle sind nach vier Jahrzehnten intensiven Gebrauchs verschiedene Bauteile am Ende ihres Lebenszyklus. Zusätzlich braucht es auch diverse räumliche Anpassungen. Das Ziel der Sanierung ist die Schaffung einer zeitgemässen und idealen Trainingsinfrastruktur.

Weiter gibt es einen Verpflichtungskredit "Weitere Immobilienvorhaben 2024" in der Höhe von 170 Millionen Franken. Dieser wird für die folgenden nicht einzeln spezifizierten Vorhaben verwendet: bauliche Massnahmen in Bereichen wie Neu- und Umbau, Unterhalt und Rückbau, Sicherheitsmassnahmen, Notstrom-, Kommunikations- und Satellitenanlagen für bis zu 10 Millionen Franken; sämtliche nicht planbaren oder dringlichen Liegenschaftskäufe und damit verbundene Liegenschaftssanierungen sowie bauliche Anpassungen; Erstausstattungen von Neubauten für bis[NB]zu[NB]10[NB]Millionen[NB]Franken;[NB]Vorstudien, Vorabklärungen, Machbarkeitsstudien; sämtliche Projektierungen von Vor- und Bauprojekten sowie nicht versicherte Schäden an Liegenschaften.

Im Bereich der generellen Investitionen wurden die hohen Kosten für die Studien in der Kommission vertieft diskutiert. Sie wurden mit der Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung gerechtfertigt. Die Planung muss gemäss der Immobilienbotschaft im Rahmen der finanziellen Mittel liegen und nach Dringlichkeit gestaffelt sein. Die Höhe des zu beantragenden Verpflichtungskredits wird unter Berücksichtigung der mehrjährigen Investitionsplanung jährlich überprüft.

Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2024 der Vorlage einstimmig zugestimmt. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen nach Prüfung und Diskussion einstimmig, ebenfalls auf[NB]den[NB]Entwurf[NB]des Bundesrates einzutreten und ihm zuzustimmen.