Lexipedia

Badertscher Christine · Nationalrat · 2024-12-12

Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2024-12-12

Wortprotokoll

Mit meiner Motion fordere ich, den Maximalzoll für Brotgetreide dem vereinbarten Maximalzoll gemäss WTO-Übereinkommen gleichzusetzen. Wieso ist das wichtig?

Der Brotgetreideanbau in der Schweiz hat ein Problem. Der Anbau lohnt sich immer weniger. Seit dem Jahr 2000 ist er flächenmässig um 20 Prozent zurückgegangen, bei der Menge sogar um 30 Prozent bzw. um 180[NB]000 Tonnen. Wir haben in den vergangenen zwanzig Jahren also rund ein Drittel der Schweizer Brotgetreideproduktion eingebüsst.

Hauptursache für diesen Rückgang ist die stetig sinkende Wirtschaftlichkeit der Brotgetreideproduktion in der Schweiz. Zwar existiert für Brotgetreide ein gewisser Grenzschutz, aber die Grenzbewirtschaftung des Bundes wird zunehmend durch volatile Märkte und Lücken im System - Stichwort Teiglinge - ausgehebelt. [PAGE 2361]

Diese Situation sowie die steigenden Produktionskosten haben die Branche dazu bewogen, die Richtpreise für Brotgetreide anzuheben. Diese können aber wegen des aktuellen Maximalzolls nur teilweise am Markt realisiert werden. Denn das geltende Grenzschutzsystem kann diese Entwicklungen nicht mehr richtig abbilden.

Der in der Agrareinfuhrverordnung verwendete Maximalzoll ist mit 23 Franken zu tief, was dazu führt, dass der Preis für das importierte Getreide tiefer liegt als der von der Branche beschlossene Richtpreis. Er liegt sogar unter dem in der Agrareinfuhrverordnung festgelegten Referenzpreis von 53 Franken. Dies führt dazu, dass am Ende der von Swiss Granum beschlossene Richtpreis für Schweizer Getreide nicht erreicht wird. Für die Produzenten von Brotgetreide bedeutet dies, dass sie immer weniger am Brotweizen verdienen. Sie suchen nach Alternativen. Es ergibt sich eine eigentliche Negativspirale nach unten.

Meine Motion will hier Gegensteuer geben. Dabei geht es nur darum, den Maximalzoll, der eben heute in der Schweiz freiwillig bei 23 Franken angesetzt ist, auf das von der WTO zulässige Maximum von 35 Franken zu setzen. Mit der Anpassung des Maximalzolls auf dieses von der WTO zulässige Niveau erreichen wir, dass der Schweizer Richtpreis effektiv bezahlt werden kann. Gleichzeitig behält das System seine volle Flexibilität.

Sollten die Produktionskosten und in der Folge der Richtpreis wieder sinken, kann der Bund wie bisher den Zoll nach unten anpassen, auch wenn zum Beispiel das Importgetreide teurer würde. Davon profitieren alle: die Produzenten, die Müller und die Konsumentinnen und Konsumenten.

Das zweite grosse Problem beim Brotgetreide, die Teiglinge, müssen wir ebenfalls lösen. Deshalb muss die Motion Riem 24.3127, "Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von Halbfertig- und Fertigprodukten des Zolltarifkapitels 19", angenommen und umgesetzt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.