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Schmid Martin · Ständerat · 2024-12-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-12

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat detailliert und richtig zusammengefasst, dass wir es hier mit einem Konzeptantrag zu tun haben. Ich beantrage Ihnen, dass wir bei der bisherigen Haltung des Ständerates bleiben. Kollege Bischof hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir - ich als Präsident und Christian Levrat als Vizepräsident der WAK-S - im Jahr 2017 über alle Parteigrenzen hinweg einen Versuch zur Abschaffung des Eigenmietwertes gestartet hatten. Vor sieben, bald acht Jahren waren wir uns einig: Der Versuch sollte auf der Basis starten, dass nur Erstwohnungen vom Eigenmietwert entlastet würden; dass Zweitwohnungsbesitzer nicht entlastet werden sollten, da es dort eben nicht um selbstgenutztes Wohneigentum ging bzw. geht; dass wir auch die finanziellen Ausfälle in Grenzen halten, zumal wegen der Zweitwohnungsbesitzer - auch das hat Kollege Bischof zu Recht gesagt - gerade in den Gebirgskantonen noch viel höhere Einnahmeausfälle drohten. Das war unsere Basis.

Als Kompensation für die Abschaffung des Eigenmietwertes auf Erst- und Zweitwohnungen hat der Nationalrat in der Zwischenzeit nun die Objektsteuer in die Vernehmlassung gegeben. Dabei hat sich, was auch ich anerkenne, schnell gezeigt: Der Nationalrat macht damit einen Versuch, die Einnahmeausfälle für die Gebirgskantone zu mildern bzw. diesen ein Instrument an die Hand zu geben, das ihnen unter Umständen sogar Mehreinnahmen ermöglicht. Die Schwelle aber, die überschritten werden muss, damit man dieses Ziel erreicht, wird damit extrem hoch angesetzt. Die Einführung einer neuen Objektsteuer würde eine Verfassungsänderung bedingen, für die die Zustimmung sowohl auf Stufe Volk wie auch auf Stufe Stände erforderlich wäre; es müsste also ein doppeltes Mehr erreicht werden. Die Kommission hat diese Verknüpfung gemacht. In diesem Sinne könnte man tatsächlich sagen, dass das ein Konzept ist.

Ich möchte die Objektsteuer nun noch etwas im Detail beleuchten. Sie wäre, wenn das Volk ihr denn zustimmen würde, für die Kantone bestimmt. Sie liesse aber sehr viele Fragen offen. Heute weiss jeder Liegenschaftsbesitzer, dass er neben der Vermögenssteuer in der Regel auch eine Liegenschaftssteuer bezahlen muss. Seit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative gibt es in vielen Tourismuskantonen Lenkungsabgaben auf Zweitwohnungen. Hinzu kommen die Tourismus- und Kurtaxen, die ebenfalls zu bezahlen sind. Auf Verfassungsebene möchte man nun zusätzlich noch die Möglichkeit einer Objektsteuer einführen. Ich weiss nicht, ob der Gesamtblick hier auch vom Steuersubstrat her richtig gefasst ist. Man muss zwar offen sagen, dass es gemäss dem nationalrätlichen Konzept in diesem Bereich keine Restriktionen für die Kantone geben soll. Trotzdem glaube ich, dass wir uns mit dieser Lösung zu stark von der Problemstellung entfernen.

Das Problem ist, dass ältere Menschen, die ihre Häuser abbezahlt und damit keine Hypothekarschulden mehr haben, heute aufgrund der gesunkenen Zinsen und der viel höheren Kapitalisierungssätze Eigenmietwertschätzungen erhalten, die ihrem Einkommensfluss in der Regel schlichtweg nicht mehr entsprechen. Welche Liegenschaftsbesitzer waren denn die grossen Profiteure der Zinssenkungen in den letzten Jahren? Es waren sicher nicht diejenigen, die ihre Schulden abbezahlt hatten. Der Staat hat enorm profitiert. Insbesondere in gewissen Kantonen sind die Eigenmietwertschätzungen massiv erhöht worden.

Hier - das anerkenne ich - haben wir in unserem Land höchstwahrscheinlich ein Problem. Es gibt Regionen und Kantone, die im Quervergleich sehr hohe Eigenmietwerte festgelegt haben. Umgekehrt gibt es Regionen und Kantone mit extrem tiefen Eigenmietwerten. Ich verstehe natürlich, dass aus denjenigen Kantonen, die eben keine Eigenmietwerte haben, die dem Marktwert entsprechen, weniger Druck kommt, diese Eigenmietwerte abzuschaffen. Es ist ein Thema, über das sehr wenig gesprochen wird, das fachlich aber bekannt ist: Die Unterschiede sind sehr gross in diesem Land.

Aus meiner Sicht haben wir das Problem bei den Erstwohnungsbesitzern zu lösen. Dort wollen wir den Eigenmietwert abschaffen, dort besteht das Problem, dort wird berechtigterweise als Argument auch die Gleichbehandlung mit den Mietern vorgebracht, dort wird der Quervergleich gemacht. Jeder Mann und jede Frau hat den Anspruch auf eine Wohnung und muss wohnen. Aber die Zweitwohnung, und da hört mein Verständnis dann einfach auf, ist nicht das lebensnotwendigste Produkt, das wir von Verfassung wegen zu fördern haben. Es ist eine löbliche Möglichkeit, aber das Zweitwohnungsrecht verweist ja selbst auf Verfassungsstufe darauf, dass Zweitwohnungen in diesem Sinne auch verfassungsrechtlich anders zu behandeln sind als Erstwohnungen. Mit der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative und der Gesetzgebung zu den Zweitwohnungen haben wir als Staat die Tatsache geschaffen, dass Erst- und Zweitwohnungen unterschiedlich zu behandeln sind. Alle, die mir das nicht glauben, sollen in die Verfassung und in das Zweitwohnungsgesetz schauen. Insoweit bin ich der festen Überzeugung, dass eine unterschiedliche Behandlung von Zweitwohnungen sogar rechtsnotwendig ist, weil der Vergleich zwischen Erst- und Zweitwohnung so nicht gemacht werden darf. Das ist - mit Blick auf die Verfassung - aus meiner Sicht zu berücksichtigen.

Es wird zu Recht gesagt: Die Systeme haben administrative Vor- und Nachteile; das hat auch der Kommissionssprecher gesagt. Ja, ehrlich gesagt, jedes dieser Systeme hat gewisse Unschärfen. Das System der Administrierung hat gewisse Unschärfen, wenn man die Erstwohnungen herausnimmt. Aber auch wenn wir dem nationalrätlichen Konzept folgen und die Objektsteuer einführen, gibt es administrative Probleme. Gerade in den Tourismuskantonen, z.[NB]B. im Kanton Graubünden, wollen wir, dass die Leute ihre Zweitwohnung zwischendurch, wenn sie sie nicht nutzen, weitervermieten, damit wir nicht kalte Betten haben. Wenn die Objektsteuer eingeführt wird, stellt sich die Frage: Sind die Mieteinnahmen bei einer vermieteten Zweitwohnung steuerfrei? Ich glaube, das ist nicht der Ansatz, der hier verfolgt wird. Ich möchte nur sagen: Bei jedem Modell gibt es Fachfragen, die abzuklären sind und bei denen die Lösungen ausreifen müssen.

Ich möchte hier aber nicht in die Details gehen, ich möchte das grosse Ganze im Auge behalten. Für die Kommissionsminderheit steht ausser Frage, dass der Ansatz, den der Ständerat mit seiner Lösung gewählt hat, dass man bei der Erstwohnung ansetzt und sich auf die Erstwohnungen bezieht, richtig ist, auch aus einer finanziellen Perspektive, aus einer Umsetzungsperspektive. Keine Lösung ist optimal. Ich glaube aber - und ich bin ein Befürworter der Abschaffung des Eigenmietwertes auf Erstwohnungen -, dass man, wenn man dieses Ziel verfolgt, weiterhin der ständerätlichen Lösung den Vorzug geben sollte. Ich bin der festen Überzeugung: Auch diese Vorlage wird es in einer allfälligen Volksabstimmung schwer haben. Aber die Einführung einer Objektsteuer mit der gleichzeitigen Abschaffung des Eigenmietwertes auch auf Zweitwohnungen wird es noch viel schwerer haben als die andere Lösung. Das sind meine Überlegungen und die Gründe, weshalb ich Ihnen beliebt mache, bei der ständerätlichen Lösung zu bleiben.

Ich anerkenne die Situation im Nationalrat. Ja, es stimmt, dass wir mit meiner Minderheitsposition keinen Schritt auf den Nationalrat zu machen. Ich habe aber in der Zeitung auch gelesen, dass der Mieterverband so oder so angekündigt hat, das Referendum zu ergreifen. Es ist ja nicht so, dass wir mit der nationalrätlichen Lösung und der Kombination die Gewissheit hätten, dass dann kein Referendum kommt. Das wäre für mich vielleicht noch eine Möglichkeit gewesen, einen Schritt zu machen und einen Kompromiss einzugehen. Aber gerade die Tatsache, dass das Referendum trotzdem kommt, ist öffentlich bekannt gegeben worden.

Ich würde Ihnen beliebt machen, eine Vorlage zu zimmern, welche die realen, die ursprünglichen Absichten einzulösen [PAGE 1234] versucht, und den Rest nicht zu verändern. Ich glaube, die Komplexität der Einführung einer zusätzlichen Objektsteuer sprengt den Rahmen und wird im Volk auch keine Mehrheit finden. Es passiert dann - ich sage das nicht gerne so öffentlich - das Gleiche wie bei der Zweitwohnungs-Initiative. Am Schluss sind nämlich wieder die Zweitwohnungsbesitzer selbst diejenigen, welche die Vorlage beerdigen wollen, weil sie Angst haben, dass es wieder eine Veränderung gibt.

Gerade mit der heutigen Zinssenkung um 0,5 Prozent werden die Schuldzinsen nochmals sinken. Wenn wir also realpolitisch einen Schritt machen wollen, um diejenigen Bürgerinnen und Bürger zu entlasten, welche wirklich unter dem Eigenmietwert leiden, möchte ich Ihnen in dieser Situation beliebt machen, bei der Ständeratslösung zu bleiben. Wir haben aus meiner Sicht, ich möchte das nur kurz erwähnen, auch bei den Zinsabzügen eine ausgewogene Lösung vorgeschlagen. Sie ist nicht optimal, sie ist aber praktikabel. Sie ist im Vergleich zu den Mieten aus meiner Sicht gerecht, und sie schafft keine neuen Ungleichheiten.

Deshalb möchte ich Ihnen hiermit beliebt machen, weiterhin auf der ständerätlichen Lösung zu beharren, nicht auf die Vorlage zur Objektsteuer einzutreten und auch bei den Differenzen im Hauptgeschäft, im Geschäft 17.400, weiterhin der ständerätlichen Lösung zu folgen.