Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-16
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-16
Wortprotokoll
Die Kantone sind gemäss Artikel 33a der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge verpflichtet, geeignete Massnahmen zur Einhaltung der Prüfintervalle zu treffen. Die Kantone haben dabei auch die Möglichkeit, Nachprüfungen an geeignete Betriebe und Organisationen zu delegieren. Das Bundesamt für Strassen steht mit den Kantonen bezüglich der Prüfrückstände in Kontakt und wirkt darauf hin, dass die Prüfkapazitäten weiterhin sichergestellt werden.