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Rösti Albert · Bundesrat · 2024-12-16

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-12-16

Wortprotokoll

Weite Teile der Revision des CO2-Gesetzes werden auf den 1.[NB]Januar 2025 rückwirkend in Kraft treten. Der Bundesrat wird die dazugehörige Verordnung nicht mehr dieses Jahr verabschieden, sondern im ersten Halbjahr 2025. Weil die Verabschiedung des CO2-Gesetzes erst im Verlaufe des aktuellen Jahres erfolgt ist, erfolgt die Inkraftsetzung rückwirkend.

Aktuell können die Transportunternehmen noch keine Gesuche beim Bundesamt für Verkehr (BAV) einreichen. Falls im vom Parlament verabschiedeten Budget 2025 diesbezüglich Beträge eingestellt sind und der Bundesrat die Kreditsperre aufhebt, wird das BAV auf der Homepage die Bedingungen und den Ablauf für die Gesuchseinreichung publizieren. Ich kann aber wiederholen, was ich vor der Finanzkommission gesagt habe: Nach unserem heutigen Kenntnisstand wird es keine Gesuche für eine Umsetzung im Jahr 2025 geben. [PAGE 2367]

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