Dettling Toni · Ständerat · 2003-06-04
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04
Wortprotokoll
Es geht bei meinem Antrag um die wichtige Frage, wie viele Prozentpunkte der Mehrwertsteuer für die IV und die AHV auf Verfassungsstufe - ich betone: auf Verfassungsstufe - zu verankern und damit natürlich auch von Volk und Ständen zu bewilligen sind. Der Kommissionssprecher hat bereits ausgeführt, dass wir bei der IV keine Differenz mehr haben. Dort haben die beiden Räte nun einen gemeinsamen Nenner auf der Basis von 0,8 Prozent gefunden. Ich bin übrigens hoch erfreut, denn ich habe diesen Antrag seinerzeit hier im Plenum gestellt; er wurde vorerst abgelehnt, aber mittlerweile ist er in beiden Räten akzeptiert worden.
Jetzt haben wir noch die Differenz bei der AHV zu bereinigen. Hier noch einmal kurz die Fakten: Der Bundesrat hat 1,5 Prozent vorgeschlagen, der Nationalrat zieht jetzt 1 Prozent vor. Wir haben das letzte Mal im Ständerat 0,5 Prozent beschlossen. Ich möchte eigentlich nichts anderes als an diesen 0,5 Prozent festhalten, und zwar aus vier Gründen:
Meines Erachtens ist es erstens wichtig, bei der Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Vorrat Zurückhaltung zu üben. Bei der beantragten Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der AHV handelt es sich weitgehend um eine Erhöhung auf Vorrat. Das ist auch aus den Ausführungen des Sprechers hervorgegangen. Ein unmittelbarer Finanzierungsbedarf besteht nämlich bei der AHV im Gegensatz zur IV nicht. Die Rechnung der AHV für das Jahr 2002 schloss nur deshalb mit einem Ausgabenüberschuss von 191 Millionen Franken ab, weil die Kapitalerträge negativ ausfielen. Ohne negatives Anlageergebnis hätte die AHV im vergangenen Jahr einen Einnahmenüberschuss von 590 Millionen Franken erzielt. Geht man davon aus, dass der AHV-Fonds inskünftig wieder Anlagegewinne realisieren wird, kann man für das laufende Jahr und die beiden kommenden Jahre mit einem möglicherweise positiven oder zumindest annähernd ausgeglichenen Abschluss der AHV rechnen.
Zum Zweiten: Weitere Mehrwertsteuererhöhungen sind allenfalls im Rahmen der 12. AHV-Revision zu beschliessen. In den Unterlagen, die Herr Bundespräsident Pascal Couchepin am 26. Mai 2003 auf der St. Petersinsel aushändigen liess - über diese Unterlagen verfüge ich -, wird bis 2010 ein Mehrbedarf von 1 Prozent bei der AHV ausgewiesen. Gleichzeitig wird dort auch ausgeführt, man gehe davon aus, dass Mitte 2005 die parlamentarischen Beratungen zur 12. AHV-Revision aufgenommen werden könnten. Hält sich der Bundesrat an seine Vorgaben, besteht somit ausreichend Zeit, um dann innerhalb der 12. AHV-Revision - wenn wir also auch diese Auswirkungen kennen - allenfalls notwendige Erhöhungen des Mehrwertsteuersatzes auf Verfassungsstufe zu beschliessen.
Es macht keinen Sinn, bereits heute eine Steuererhöhung zu beschliessen, die erst im Anschluss an eine nächste Gesetzesrevision fällig wird. Hier spielt meines Erachtens auch das Argument des Kommissionssprechers, dass man jetzt um 1 Prozent erhöhen müsse, um die Erhöhung eben in einem Schritt durchzuziehen, nicht die entscheidende Rolle. Denn es wird ja so sein, dass aufgrund der 12. Revision möglicherweise weitere Anpassungen notwendig werden. Damit ist auch dieses Argument hinfällig.
Zum Dritten: Der Spardruck muss aufrechterhalten werden. Um die Last für die Generationen, welche die AHV nach dem Jahre 2010 zu finanzieren haben, nicht ins Unerträgliche ansteigen zu lassen, müssen wir jede unnötige Ausgabe vermeiden. Der hierzu notwendige Spardruck wird aber nur dann aufrechterhalten werden können, wenn wir uns bezüglich Mehreinnahmen grösste Zurückhaltung auferlegen.
Zum Vierten: Wir wollen keinen negativen Volksentscheid provozieren. Das Ergebnis der Volksabstimmung vom 19. Mai zur Gesundheits-Initiative hat deutlich aufgezeigt, wie unbeliebt die Mehrwertsteuer bei den Stimmberechtigten ist. Diese Tatsache müssen wir uns stets vor Augen halten. Stimmt das Parlament einem ganzen zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV zu, muss dem Souverän auf einen Schlag eine Erhöhung inklusive IV von zurzeit 7,6 Prozent um 1,8 Prozent auf 9,4 Prozent vorgeschlagen werden. Damit erreichen bzw. überziehen wir die meines Erachtens magische Grenze von 9 Prozent. Wenn wir auf der sicheren Seite bleiben und keine Abstimmungsniederlage riskieren wollen, tun wir gut daran, uns auf einen halben Prozentpunkt Mehrwertsteuer zugunsten der AHV zu beschränken. Sollte später ein Bedarf nach zusätzlichen Mitteln tatsächlich ausgewiesen werden, wird die Zustimmung des Souveräns wesentlich einfacher einzuholen sein, als wenn wir jetzt auf Vorrat Steuern in der Verfassung niederschreiben.
Aufgrund all dieser Überlegungen ersuche ich Sie deshalb, meinem Antrag auf Festhalten an unserer seinerzeitigen Vorgabe von 0,5 Prozent zuzustimmen.