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Ritter Markus · Nationalrat · 2024-12-16

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-16

Wortprotokoll

Der Ständerat hat uns letzten Donnerstag mit seinen Beschlüssen zu diesen Geschäften, gelinde gesagt, überrascht. Die Gesetzesrevision geht auf eine parlamentarische Initiative aus dem Ständerat zurück. Wir haben nun sieben Jahre lang intensiv an dieser Revision gearbeitet. Für die letzten beiden wichtigen Differenzen haben wir uns in der Tat sehr viel Zeit genommen, um eine ausgewogene und vertretbare Lösung zu finden. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat, mit einer sinnvollen Ergänzung, alle Beschlüsse des Nationalrates aufgenommen. Der Bundesrat hat diese Beschlüsse unterstützt. Und am letzten Donnerstag hat der Ständerat all unsere Entscheide verworfen und auf der ganzen Linie an seinem Beschluss festgehalten. Aus den sehr wenigen Voten von Nicht-WAK-Mitgliedern war nicht erkennbar, was zu diesem Entscheid geführt hat.

Die Mitte-Fraktion unterstützt das Festhalten an unseren bisherigen Entscheiden, ergänzt mit der Verknüpfung der Gesetzesrevision mit der Verfassungsänderung für eine Objektsteuer. Die Gesetzesänderung soll also nur in Kraft treten können, wenn auch die Objektsteuer von Volk und Ständen gutgeheissen wird. Warum sind wir überzeugt, dass[NB]dies[NB]der[NB]mit[NB]Abstand beste Lösungsansatz ist, wenn man die Eigenmietwertbesteuerung wirklich ernsthaft abschaffen will?

1.[NB]Wissenschaft und Lehre haben sich von Anfang an klar dahin gehend geäussert, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts richtig ist - aber nur, wenn sie konsequent verfolgt wird, das heisst inklusive Zweitwohnungen und mit Abschaffung der Abzüge.

2.[NB]Steuervorlagen haben vor dem Volk nur eine Chance, wenn sie von links bis rechts mitgetragen werden. Hier verweise ich insbesondere auf die Unterstützung der Beschlüsse im Nationalrat, auch durch die Fraktionen der SP und der Grünen. Mit den Anträgen der Mehrheit der WAK-N bleiben wir auf dieser Linie und begrenzen auch die Steuerausfälle deutlich stärker als der Ständerat.

3.[NB]Der Bundesrat hat sich sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat sehr klar dafür ausgesprochen, dass einer konsequenten Abschaffung des Eigenmietwerts - auch für Zweitwohnungen - der Vorzug zu geben sei. Ein Gutachten von Professor René Matteotti kam im Mai 2019 zur Erkenntnis, dass die Beibehaltung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften durchaus als verfassungswidrig zu qualifizieren sei. Zudem bringen zwei parallele Systeme der Eigenmietwertbesteuerung den maximal möglichen administrativen Aufwand und einen hohen Anreiz für den Versuch von Steueroptimierungen mit sich - um es mal vorsichtig auszudrücken.

4.[NB]Die Anliegen der Bergkantone wurden mit der neuen Verfassungsbestimmung für eine gesonderte Liegenschaftssteuer aufgenommen. Sie können diese Steuer einführen und haben sowohl in deren Ausgestaltung als auch in deren Höhe Spielraum.

5.[NB]Mit Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a wurden die Steuerausfälle durch den Nationalrat deutlich stärker eingegrenzt, als dies bei der ständerätlichen Fassung der Fall ist. Wir sprechen hier von über 400 Millionen Franken. Das ist richtig und angesichts der Situation bei den Bundesfinanzen wichtig.

6.[NB]Wir hören immer wieder die Sorge, dass es mit den zurzeit sinkenden Hypothekarzinsen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts zu weiteren Steuerausfällen für die öffentliche Hand kommen könnte. Das ist so nicht richtig - und es ist wichtig, dass wir uns damit befassen. Bei sinkenden Hypothekarzinsen verringern sich die Abzugsmöglichkeiten der Wohneigentümer bei gleichbleibender Höhe des Eigenmietwerts. Das heisst, das netto steuerbare Einkommen steigt. Dies führt für Bund, Kantone und Gemeinden zu Steuermehreinnahmen. Diese fallen mit der Abschaffung des Eigenmietwerts weg. Allerdings gilt es hier zu bemerken, dass viele Wohneigentümer dank der höheren Liquidität, die aufgrund der tieferen Hypothekarzinsen zur Verfügung steht, mehr in den Unterhalt der Liegenschaft investieren. Damit werden die [PAGE 2416] möglichen Steuermehreinnahmen in gewissen Teilen wieder relativiert.

Die Mitte-Fraktion ist überzeugt, dass Steuervorlagen nur dann eine Chance haben, wenn sie verfassungskonform, ausgewogen und für alle fair ausgestaltet sind. Mit den Beschlüssen des Nationalrates wurde diesem wichtigen Ziel Rechnung getragen. Daran sollten wir festhalten.

Wir bitten Sie, überall der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.