Stark Jakob · Ständerat · 2024-12-16
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-16
Wortprotokoll
Hier zeigt sich eben eine grosse Schwäche dieses Gesetzes; ich habe beim Eintreten darauf hingewiesen. Zuerst einmal geht es hier eigentlich darum, dass wir stromintensive Betriebe entlasten. Wenn Sie die einschlägigen Bestimmungen im Energiegesetz nachlesen, dann sehen Sie, dass es so ist: Die stromintensiven Betriebe, diejenigen, die Stromkosten von mindestens 10 Prozent der Bruttowertschöpfung haben, erhalten eine vollständige Rückerstattung des Netzzuschlags. Das heisst, wir haben dort sozusagen eine Kategorie für stromintensive [PAGE 1263] Unternehmen, und jetzt gehen wir hier noch einen Schritt weiter. Wenn wir hier unter 10 Prozent gehen, dann heisst das, dass wir die minimal zu erwartende Gleichbehandlung in diesen beiden Gesetzen, im Stromversorgungsgesetz und im Energiegesetz, tangieren; diese Gleichbehandlung ist nicht mehr gewährleistet. Im Energiegesetz ist es so, dass Branchen mit 5 Prozent und mehr einfach eine tiefere Rückerstattung erhalten. Eigentlich müsste man das hier analog regeln. Aber wenn Sie es gemäss Mehrheitsantrag regeln, dann ist es - ich kann es nicht anders sagen - willkürlich auf diese Firma ausgerichtet, die genannt wurde.
Ich bitte Sie, die Systematik dieser Gesetze einigermassen einzuhalten, um auch - und das sage ich ganz offen - mögliche Gerichtsfälle in Zukunft auszuschliessen.