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Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-06-04

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-04

Wortprotokoll

Der Kommissionspräsident hat es ausgeführt: Grundsätzlich entspricht es der Logik der AHV, dass auch Kranken- und Unfalltaggelder der AHV-Beitragspflicht unterstellt werden, weil es sich dabei ganz klar um Lohnersatz handelt. Das ist denn auch der Grund dafür, dass ich zunächst diesem Vorschlag des Bundesrates gegenüber wohlgesinnt war - und natürlich auch deshalb, weil Mehreinnahmen für die AHV willkommen sind.

In der Wintersession 2002 hat unser Kommissionspräsident auf die Schwierigkeiten hingewiesen, welche der Vorschlag des Bundesrates in administrativer Hinsicht verursachen kann. Er sagte: "Die Schwierigkeit kann noch ausgemerzt werden; da wird sich eine Lösung finden lassen. Aber bitte schaffen Sie eine Differenz: Damit ermöglichen Sie, dass auch das letzte Problem vom Nationalrat noch gelöst wird."

Ich stelle fest, dass der Nationalrat dieses Problem nicht gelöst hat und es wohl auch gar nicht lösen kann. Der Nationalrat hat erneut - und diesmal ohne Gegenstimme - den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt.

Dass sich bei den Unfall- und vor allem bei den Krankentaggeldern Durchführungsprobleme ergeben, obwohl es sich auch um Lohnersatz handelt, hat verschiedene Gründe. Zum Ersten ist die Unfallversicherung obligatorisch, die Krankentaggeldversicherung nicht. Zum Zweiten verfügen die obligatorischen Sozialwerke - Erwerbsersatz, Invalidenversicherung und Arbeitslosenversicherung - über einen Ausgleichsfonds, was weder bei der Unfallversicherung noch bei der Krankentaggeldversicherung der Fall ist.

Hier kann die Versicherung entweder an den Arbeitgeber gehen, als teilweise Abgeltung seiner fortgeführten Lohnzahlung, oder auch an die versicherte Person direkt. Diese Variationen, welche man bei den Sozialwerken mit Ausgleichsfonds nicht kennt, sind der Grund, warum die Durchführung kompliziert und kostspielig wird. Zudem ist es dadurch erst noch unsicher, ob die Mehreinnahmen in der veranschlagten Höhe auch tatsächlich eingehen werden, weil offensichtlich legale Ausweichmöglichkeiten bestehen, die nicht im Interesse der Arbeitnehmer liegen.

Aus all diesen Gründen erscheint es mir richtig, hier auf die wichtige Stimme der Praktiker von der Front zu hören. Es sind nämlich, wie Herr Jenny schon gesagt hat, nicht nur die Arbeitgeber, die sich gegen diese neue Unterstellung wehren: Sowohl die Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen als auch die Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen wenden sich mit Nachdruck gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung. Ich habe in meinen bisherigen, mehrfachen Auseinandersetzungen mit der AHV gelernt, dass es nicht schlecht ist, auf die Praktiker zu hören, die für die Durchführung verantwortlich sind.

Ich bitte Sie deshalb ebenfalls, auf die Unterstellung der Unfall- und der Krankentaggelder unter die AHV-Pflicht zu verzichten, so, wie das der Nationalrat jetzt mehrfach mit grosser Deutlichkeit beschlossen hat. Wir befinden uns in einer Differenzbereinigung.