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Ettlin Erich · Ständerat · 2024-12-17

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Einzelantrag Schwander zu unterstützen. Auch ich finde die beiden Elemente, deren Hinzufügung Herr Schwander verlangt, in der Konstellation der Gesetzgebung nicht.

Man könnte nun, wie es der Kommissionssprecher gemacht hat - nicht in seiner Rolle als Kommissionssprecher, sondern gemäss seiner persönlichen Meinung -, sagen, das entspreche eigentlich bereits Sinn und Geist des Gesetzes. In Artikel 51 Absatz 1 MWSTG gemäss Antrag der Kommission heisst es, dass die Empfängerin oder der Empfänger einfuhrsteuerpflichtig ist; das ist der Grundsatz. Die Lieferungen durch elektronische Plattformen gehören jedoch nicht dazu, denn diese sind ja nicht die Empfänger. Für die werkvertraglichen Lieferungen gilt Absatz 1 ebenfalls nicht, das ist klar. [PAGE 1297] Weiter gibt es die Ausnahmen in den Absätzen 2 und 3. Wenn ich dort suche, finde ich die Lieferungen durch elektronische Plattformen und die werkvertraglichen Lieferungen ebenfalls nicht.

Ich glaube, wir sind uns alle einig: Bei Lieferungen durch elektronische Plattformen und bei werkvertraglichen Lieferungen besteht eine Ausnahme, und das sollten wir erwähnen. Diese sollten also ebenfalls Artikel 51 unterstellt sein. Es schadet wirklich nicht, das jetzt klar festzulegen, wie es Kollege Schwander vorsieht. Gesetzgebung nach Sinn und Geist ist hier nicht zweckmässig. Also sollten wir das lieber klar festlegen, um dafür zu sorgen, dass dann keine Diskussionen aufkommen.

Ich bitte Sie, den Einzelantrag Schwander zu unterstützen.