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Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-17

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-17

Wortprotokoll

Das ist richtig. Das Fedpol kann das in dringlichen Fällen tun, aber Sie dürfen davon ausgehen, dass es meistens dringliche Fälle sind, die behandelt werden. Sie wollen also den Ausnahmefall zum Regelfall machen. Das würde quasi bedeuten, dass das Fedpol immer erst nachträglich beim Bundesverwaltungsgericht die Einwilligung einholt. Damit schaffen Sie auch einen grossen zusätzlichen Aufwand.

Mir ist es wichtig, dass Sie verstehen, warum es manchmal schnell gehen muss. Nehmen Sie das Beispiel einer Kindesentführung. Ein Mann betritt mit einem Kind ein Flugzeug. Zu diesem Zeitpunkt ist er noch nicht verdächtig und es wird noch nicht nach ihm gefahndet, und es gab deshalb keinen Hit bei der Passenger Information Unit. Die Eltern stellen fest, dass das Kind weg ist, und sie haben einen Verdacht, mit welchem Mann das Kind weggegangen sein könnte; vielleicht ist es auch der Vater, der kein Sorgerecht mehr hat. Dann muss es schnell gehen. Dann müssen wir sofort wissen, in welches Flugzeug die zwei gestiegen sind und wo wir sie finden könnten. Deshalb ist die Ausnahme eben wahrscheinlich der Normalfall. Es gibt ähnliche Beispiele im Bereich Menschenhandel, wo es einfach schnell gehen muss, damit wir potenzielle Opfer vor Schwerstkriminalität schützen können.