Andrey Gerhard · Nationalrat · 2024-12-17
Andrey Gerhard · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Gerne erläutere ich kurz, was meine beiden Minderheiten zum Ziel haben, weil das auf der Fahne nicht ganz einfach ersichtlich ist.
Mit dem neuen Gesetz wird eine neue staatliche Vorratsdatenspeicherung eingeführt. Datensätze von Millionen von Passagieren werden zwecks Strafverfolgung mit polizeilichen Daten abgeglichen; so weit ist das eigentlich unbestritten. Das neue Flugpassagierdatengesetz sieht jedoch vor, die Daten von allen Personen, also auch von solchen, bei denen kein Verdachtsmoment besteht, nach dem systematischen Datenabgleich für sechs Monate auf Vorrat zu speichern. Es geht nicht mehr nur darum, verdächtige Personen im Moment des Abgleichs abzufangen, sondern es geht darum, eine Möglichkeit zu schaffen, mit diesen Daten zu einem späteren Zeitpunkt eine Straftat aufzuklären. Es wurden hypothetische Szenarien skizziert, und es wurde darauf verwiesen, dass man damit im Ausland gute Erfahrungen mache. Auf Nachfrage konnte die Verwaltung aber keine Belege liefern, dass ein tatsächlicher Nutzen aus dieser Vorratsdatenspeicherung entsteht.
Weil dieses Gesetz auch die Grundrechte aller Flugpassagiere betrifft, hat sich nicht nur die Sicherheitspolitische Kommission mit dem Geschäft beschäftigt, sondern auch die Staatspolitische. Diese kommt in ihrem Mitbericht zum Schluss, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht verhältnismässig sei. Es gilt jetzt also eine Balance zu finden zwischen dem sicherheitspolitisch motivierten Appetit der Behörden und dem staatspolitischen Schutz der Bevölkerung. In meiner Minderheit II - Sie können sie auch als Minderheit SPK bezeichnen [PAGE 2441] - übernehme ich diese Forderung und mache Ihnen beliebt, vollständig auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. Das bedeutet eine ersatzlose Streichung der Artikel 18, 19 und 20 und eine kleine Anpassung in Artikel 21.
Falls Sie dies nicht überzeugt, schlage ich Ihnen mit meiner Minderheit I einen Kompromiss vor. Dabei würde zwar die Vorratsdatenspeicherung beibehalten, hingegen eine technische Sicherung durch die sogenannte Pseudonymisierung direkt nach dem Datenabgleich vollzogen. Nun, was heisst das? Während der ersten 30 Tage sollen die Daten laut dem vorliegenden Antrag im Klartext in der Datenbank abgelegt werden; für die restlichen fünf Monate werden sie dann aber sogenannt pseudonymisiert. Dazu werden die Daten auf mindestens zwei Datenbanken aufgeteilt. Das heisst, sie werden so aufbewahrt, dass ein direktes Auslesen erschwert wird. Das ist eine leichtgewichtige, aber durchaus nützliche technische Massnahme, um diese Daten etwas vor Missbrauch zu schützen. Um diese Pseudonymisierung im Bedarfsfall aufzuheben, müssten die Datensätze aus den verschiedenen Tabellen dann wieder zu einem einheitlichen Ganzen zusammengeführt werden. Um dies tun zu dürfen, müssen die Behörden[NB]beim[NB]Bundesverwaltungsgericht[NB]einen[NB]Antrag[NB]stellen.
In dringlichen Fällen, das ist ganz wichtig, kann die Direktorin oder der Direktor des Bundesamtes für Polizei gemäss Artikel 20 die Aufhebung der Pseudonymisierung direkt anordnen. Die Strafverfolgung würde also bei Dringlichkeit nicht daran gehindert, auf diese Daten, eben pseudonymisierte Daten, zuzugreifen und zu lesen, was dahintersteckt. Es spricht also nichts dagegen, den technischen Schutz der Pseudonymisierung, wie ich dies in der Minderheit I beantrage, direkt nach dem Abgleich anzuwenden. Mir scheint das ein verhältnismässiger Vorschlag, der die Strafverfolgungsbedürfnisse nicht beeinträchtigt und dennoch die Privatsphäre ganz vieler Menschen etwas besser schützt.
In der Sicherheitspolitischen Kommission fand der Mitbericht der SPK leider kein Gehör. Es wurde moniert, dass die SPK-Mitglieder im Plenum ja entsprechend abstimmen könnten. Das wäre nun Ihr Moment, liebe Mitglieder der SPK!
Unterstützen Sie die Minderheit II, folgen Sie der SPK; unterstützen Sie die Minderheit I, unterstützen Sie den Kompromiss und bauen Sie eine Brücke.