Hässig Patrick · Nationalrat · 2024-12-17
Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Das Flugpassagierdatengesetz ist ein wichtiger Schritt, mit dem die Schweiz einen Beitrag zur internationalen Terrorismusbekämpfung leisten kann. Das Gesetz verhindert, dass die Schweiz zu einem Schlupfloch für die Einreise in den Schengen-Raum ohne Passagierdatenübermittlung und damit ohne Abgleich mit polizeilichen Informationssystemen wird.
Was genau sieht die Gesetzesvorlage vor? Mit dem Flugpassagierdatengesetz werden schweizerische und ausländische Fluggesellschaften verpflichtet, gewisse Flugpassagierdaten an eine neu geschaffene Schweizer Behörde weiterzuleiten. Diese Behörde - wir haben es gehört: die Passenger Information Unit - gleicht die Daten dann mit polizeilichen Informationssystemen ab. Wenn unter den Passagieren eines Fluges beispielsweise eine zur Verhaftung ausgeschriebene Person auftaucht, überprüft die Passenger Information Unit die Daten und leitet sie an die zuständigen Behörden des Bundes und der Kantone weiter.
Wir von der GLP unterstützen die Gesetzesvorlage grundsätzlich. Die Schweiz kommt damit ihren internationalen Verpflichtungen nach, denn es gibt mittlerweile drei verbindliche UNO-Sicherheitsratsresolutionen, die ein solches Passenger-Name-Record-System vorschreiben. Wie erwähnt verhindern wir damit, dass die Schweiz ein Eintrittstor in den Schengen-Raum für Personen wird, die eine polizeiliche Überprüfung umgehen wollen. Weiter sichern wir die Teilnahme der Schweiz am Visa Waiver Program der USA. Schliesslich verhindern wir mit dem Gesetz, dass die Schweizer Luftfahrt in anderen Ländern Benachteiligungen erfährt, weil sie wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen in der Schweiz keine PNR-Daten mit den lokalen Behörden teilen darf.
Dennoch sehen wir einige Punkte im aktuellen Entwurf kritisch, insbesondere im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben ein Anrecht auf und ein legitimes Interesse an Privatsphäre. Unverhältnismässige Eingriffe in den Datenschutz, die in Richtung Vorratsdatenspeicherung gehen, untergraben das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung und erhöhen das Risiko von Datenmissbrauch und von schädlichen Leaks durch Hackerangriffe. Schliesslich untergraben sie auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat. Wir fordern daher, dass Eingriffe in die Privatsphäre stets verhältnismässig bleiben und in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Sicherheitsgewinn stehen.
In der vorliegenden Form genügt der Entwurf des Bundesrates diesen Anforderungen noch nicht vollständig. Das Thema der Überprüfung der Risikoprofile und der ebenfalls im Gesetz vorgesehenen Beobachtungslisten wollen wir klarer definieren. Ebenfalls erscheint es uns problematisch, wenn Daten an Länder übermittelt werden, die über keinen ausreichenden Datenschutz verfügen. Wenn Daten einfach an Staaten weitergegeben werden können, die den Datenschutz missachten, nützt der beste Datenschutz in der Schweiz nichts.
Die GLP-Fraktion bittet Sie deshalb, den drei Anträgen der Minderheit Hässig Patrick zu folgen.
Schliesslich unterstützen wir auch die Minderheit Candan Hasan zu Artikel 2 Absatz 4. Privatflugzeuge sind im aktuellen Entwurf von der Pflicht zur Übermittlung dieser PNR-Daten ausgenommen. Dabei ist bei Flügen mit Privatflugzeugen die Gefahr besonders gross, dass Personen oder Gegenstände befördert werden, die einen Bezug zu schweren Straftaten haben. Wenn die Idee ist, mit dem Gesetz ein Schlupfloch zu schliessen, sollten wir es ganz schliessen und nicht dort offen lassen, wo es am wahrscheinlichsten ist, dass davon Gebrauch gemacht wird.
Die Anträge der Minderheiten I (Andrey) und II (Andrey) lehnen wir ab. Wir teilen grundsätzlich das Anliegen eines angemessenen Datenschutzes. Diese Minderheitsanträge sind allerdings aus unserer Sicht zu restriktiv und würden den Nutzen des Gesetzes zu stark einschränken.
Besten Dank für Ihre Unterstützung und Aufmerksamkeit.