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Theiler Heinz · Nationalrat · 2024-12-17

Theiler Heinz · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-17

Wortprotokoll

Die sicherheitspolitischen Anforderungen an die westliche Welt sind in den letzten Jahren potenziert angestiegen. In diesem Zusammenhang spielt die internationale Mobilität eine wichtige Rolle. Innerhalb dieser internationalen Mobilität steht beim Flugpassagierdatengesetz der Flugverkehr im Fokus. Mit der systematischen Bearbeitung von Flugpassagierdaten werden die Bundes- und Kantonsbehörden bei der Bekämpfung von Schwerstkriminalität unterstützt. Schwerstkriminalität umfasst terroristische und andere schwere Straftaten. Bei diesem Gesetz geht es also in erster Linie um die Terrorabwehr und die Bekämpfung von Menschenhandel.

Mit der Bearbeitung von Flugpassagierdaten können nicht nur Personen ermittelt werden, die den Strafverfolgungsbehörden bereits bekannt sind. Es lassen sich auch Personen identifizieren, die den Strafverfolgungsbehörden bislang nicht bekannt waren, die aber mit Schwerstkriminalität im Zusammenhang stehen. So lassen sich beispielsweise Datenkombinationen feststellen, die häufig im Zusammenhang mit Menschenhandel oder Drogenschmuggel auftreten. Die Nutzung dieser sogenannten PNR-Daten, also der Personalien, die bei der Buchung eines Flugs angegeben werden müssen, soll zu mehr Sicherheit beitragen. Rund siebzig Staaten, darunter alle EU-Staaten, nutzen diese Flugpassagierdaten bereits heute, um ausgeschriebene Straftäter vor dem Abflug zu lokalisieren oder Risikopersonen zu identifizieren, um international tätige Netzwerke, zum Beispiel im Bereich Terrorismus und Drogenhandel, aufzudecken oder um mögliche Opfer von Menschenhandel zu identifizieren.

Die Behörden in der Schweiz dürfen jedoch heute die PNR-Daten selber nicht bearbeiten und sie auch nicht in der Ermittlung nutzen, und sie dürfen sie auch nicht von anderen Staaten einfordern. Denn dafür fehlt die gesetzliche Grundlage. Damit fehlt uns ein wichtiges Element in der Verbrechensbekämpfung. Deshalb brauchen wir jetzt ein Gesetz, sonst läuft die Schweiz Gefahr, zur Sicherheitslücke in Europa zu werden.

Die bereits am Programm teilnehmenden Länder sorgen zudem gleich selbst dafür, dass die Schweiz nicht zur Sicherheitslücke wird. Zum einen machen die USA die Bearbeitung von PNR-Daten zur Bedingung für den Verbleib der Schweiz im Visa Waiver Program. Das ist das Programm, das Schweizerinnen und Schweizern einen dreimonatigen visumfreien Aufenthalt in den USA ermöglicht. Und es drohen den Schweizer Fluggesellschaften Nachteile, weil sie bei Landungen im Ausland gebüsst werden oder sogar ihre Landerechte verlieren.

Gleichzeitig sind im vorliegenden Gesetz schärfere Datenschutzbestimmungen vorgesehen, als sie beispielsweise in der EU angewendet werden. Personendaten ohne Anhaltspunkte auf Schwerstkriminalität werden bereits nach einem Monat pseudonymisiert, in der EU erst nach sechs Monaten. Die Speicherfrist der Personendaten beträgt zudem nur sechs Monate, dies gegenüber einer Speicherfrist von zwei Jahren in der EU. Die Schweiz geht bezüglich Datenschutz deutlich weiter als die EU. Wenn wir die Datenschutzbestimmungen aber weiter verschärfen, betreiben wir Täterschutz. Dafür bieten wir nicht Hand.

Wenn die Schweiz also Bestandteil der internationalen Sicherheitsarchitektur sein will, wenn wir unseren Bürgerinnen und Bürgern weiterhin visumfreie Aufenthalte in den USA ermöglichen möchten und wenn wir keine Benachteiligung unserer Fluggesellschaften riskieren wollen, dann ist es angezeigt, diese Gesetzesgrundlage so anzunehmen, wie sie hier von der Mehrheit beantragt wird.

Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt die Annahme dieser Vorlage und empfiehlt, den Anträgen der Mehrheit zu folgen.