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Schlatter Marionna · Nationalrat · 2024-12-17

Schlatter Marionna · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2024-12-17

Wortprotokoll

Die heute behandelte Revision des Flugpassagierdatengesetzes betrifft die Verarbeitung und Nutzung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus. Ziel ist es, die Daten systematisch zu sammeln, zu speichern und mit Sicherheitsbehörden zu teilen, um potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen.

Die Anpassung des Flugpassagierdatengesetzes ist die Folge internationaler Abkommen, um die internationale Kompatibilität im Flugverkehr sicherzustellen. Die Grünen sind auf die Vorlage eingetreten, auch weil der Bundesrat nach der Vernehmlassung einige wesentliche Verbesserungen angebracht hat.

Allerdings bringt diese gesetzliche Vorlage eine weitreichende Neuerung mit sich: die Speicherung und den Abgleich von Daten sehr vieler Menschen, auch solcher, die keinerlei Bezug zu strafrechtlichen Ermittlungen haben. Das betrifft die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger ganz wesentlich. Daher haben wir dieses Geschäft besonders kritisch geprüft, um eine Balance zwischen den Sicherheitsinteressen der Behörden und dem Schutz der Privatsphäre zu finden. Für uns sind dabei drei Punkte zentral.

1.[NB]Deliktskatalog: Der ursprünglich weit gefasste Deliktskatalog wurde auf Grundlage der Vernehmlassung gestrafft. Er umfasst nur noch Straftaten von unbestreitbar hohem Schweregrad, mit direktem Bezug zu Flugreisen oder mit grenzüberschreitendem Charakter. Damit wird klargestellt, dass die Vorlage auf die Bekämpfung von Terrorismus und schwerster Kriminalität abzielt. Das ist ein Fortschritt, auch wenn der dehnbare Begriff "Terrorismus" weiterhin kritisch beachtet werden muss.

2.[NB]Weitergabe sensibler Daten: Die Weitergabe von Daten an Drittstaaten ist besonders heikel. Die Schweiz darf keinesfalls indirekt politische Verfolgung in autoritären Ländern unterstützen. Leider fehlt in der Vorlage eine klare Regelung dazu. Immerhin hat der Bundesrat Verhandlungsmandate mit der EU und mit Nicht-EU-Staaten verabschiedet, um Abkommen zu schaffen, die Sicherheits-, Datenschutz- und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen. Wir unterstützen die Minderheit Hässig Patrick zu Artikel 29, die strengere Vorgaben zu Vertragsabschlüssen und Amtshilfe fordert, um die Weitergabe solcher Daten besser zu kontrollieren.

3.[NB]Vorratsdatenspeicherung: Kritisch sehen wir die geplante Speicherung aller Passagierdaten, die unabhängig von einem Verdachtsmoment stattfinden soll. Die Daten sollen einen Monat lang im Klartext und danach fünf Monate pseudonymisiert gespeichert werden. Diese Vorratsdatenspeicherung greift tief in die Grundrechte ein. Wir unterstützen daher die Minderheiten I (Andrey) und II (Andrey) und die Forderung der Staatspolitischen Kommission, die entweder eine Streichung oder zumindest eine Pseudonymisierung ab dem ersten Tag verlangt.

Zu den weiteren Minderheiten: Der Vorschlag der Minderheit Candan Hasan, zusätzliche Akteure ins Gesetz aufzunehmen, hat uns nicht überzeugt. Die Minderheiten Hässig Patrick zu den Artikeln 12 und 15 begrüssen wir hingegen. Sie fordern eine strengere Kontrolle von Risikoprofilen und Beobachtungslisten.

Ich komme zum Fazit: Für die Grünen ist klar, dass Sicherheit nicht auf Kosten der Grundrechte erkauft werden darf. Wir anerkennen die Notwendigkeit, internationale Standards einzuhalten, aber es braucht strenge Kontrollen und klare Schranken, um Missbrauch und unnötige Eingriffe in die Privatsphäre zu verhindern. Entscheidend für die Zustimmung der Grünen ist die Vorratsdatenspeicherung. Wird diese nicht gestrichen oder zumindest durch die Pseudonymisierung verbessert, wird die Mehrheit der Grünen die Vorlage ablehnen.