Widmer Céline · Nationalrat · 2024-12-17
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Heute können parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate nur von einem Ratsmitglied, einer Fraktion oder der Mehrheit einer Kommission eingereicht werden. Wenn Sie ein breit abgestütztes Anliegen mit einem Vorstoss voranbringen möchten und es Ihnen wichtig ist, zu zeigen, dass es breit abgestützt [PAGE 2449] ist, reichen Sie gleichlautende Vorstösse ein. Nur damit wird nämlich klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Anliegen nicht nur von mehreren Nationalrätinnen und Nationalräten getragen wird, sondern dass diese das hauptverantwortlich tun und dass auch die Fraktionen dahinterstehen. Gleichlautende Vorstösse sind aber eine eher bürokratische Übung und sind für die Öffentlichkeit nicht sehr gut zu lesen.
Natürlich können heute schon Unterschriften von anderen Parteien für einen Vorstoss gesammelt werden. Das heisst aber noch lange nicht, dass dieser Vorstoss dann auch von den Fraktionen breit unterstützt wird, denn das Mitunterzeichnen hat eine andere, viel schwächere Funktion als die Urheberschaft.
In gewissen Kantonen gibt es schon lange Modelle, gemäss denen mehrere Ratsmitglieder oder Fraktionen zusammen - auf Augenhöhe - einen Vorstoss einreichen können.
Aus diesen Gründen beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates im Februar 2022 einstimmig die dem vorliegenden Geschäft zugrunde liegende Kommissionsinitiative. Unsere Schwesterkommission machte im April desselben Jahres mit 8 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen den Weg für die SPK-N frei, einen Entwurf für die Revision des Parlamentsrechts auszuarbeiten. Die SPK-S signalisierte uns damals aber klar, dass sie keine entsprechende Regelung für den Ständerat wünscht.
Deshalb beantragt Ihnen Ihre SPK nun, im Parlamentsgesetz eine sogenannte Delegationsnorm zu ergänzen. Gemäss dieser Norm können die Reglemente der Räte vorsehen, dass Vorstösse und parlamentarische Initiativen auch von mehreren Ratsmitgliedern gemeinsam eingereicht werden können.
Die konkrete Umsetzung erfolgt im Geschäftsreglement des Nationalrates. Der entsprechende Entwurf liegt nun ebenfalls vor. Er sieht Folgendes vor: Neu sollen mehrere Ratsmitglieder oder Fraktionen gemeinsam in sogenannter Miturheberschaft parlamentarische Initiativen, Motionen und Postulate einreichen können. Bei Interpellationen und Anfragen ist dies nicht vorgesehen; es würde auch keinen Mehrwert bringen. Die Anzahl der Miturhebenden wird auf die Anzahl der Fraktionen im Parlament beschränkt. Derzeit könnten also maximal sechs Ratsmitglieder gemeinsam einen Vorstoss einreichen; es muss sich jedoch nicht zwingend um Ratsmitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen handeln.
An der Regelung zur Mitunterzeichnung wird sich nichts ändern; auch Vorstösse mit mehreren Urhebenden könnten mitunterzeichnet werden. Auch wird das heute verwendete Modell der gleichlautenden Vorstösse nicht verboten, es wird einfach obsolet. Die Redezeit soll nicht verlängert werden, sondern bei fünf Minuten bleiben. Die Miturhebenden können die Redezeit nach eigenem Ermessen unter sich aufteilen. Das ist der Kommission auch wichtig, da es schlussendlich auch um die Ratseffizienz geht.
Die anderen Rechte der Vorstoss-Urhebenden - das betrifft vor allem die Frage des Rückzuges - möchte die Mehrheit der SPK aus Praktikabilitätsgründen der ersten Miturheberin übertragen. Eine Minderheit beantragt, dass die Miturhebenden alle Rechte gemeinsam ausüben, also ein sogenanntes Konsensprinzip.
Dann haben wir in die vorliegende Vorlage auch gleich noch drei andere Anliegen aufgenommen, die mit dem erwähnten Thema nichts zu tun haben, aber das Parlamentsrecht betreffen. Das bedeutendste Anliegen ist die Änderung in Artikel 25 des Geschäftsreglementes des Nationalrates. Neu sollen in den Sondersessionen keine parlamentarischen Initiativen und anderen Vorstösse mehr eingereicht werden können. Damit will die Mehrheit der Kommission, dass in der Sondersession die Geschäftslast effektiv abgebaut wird. Das[NB]ist[NB]ja[NB]auch[NB]das Ziel der Sondersessionen. Die Kommissionsminderheit lehnt diese Änderung ab, da es aus ihrer Sicht keinen Grund gibt, die Rechte der Ratsmitglieder einzuschränken.
Dann hat das Büro angeregt, die Teilbarkeit von Vorstössen gemäss der aktuellen Praxis im Parlamentsgesetz zu präzisieren, und schliesslich gilt es noch, eine Lücke in Bezug auf den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten zu schliessen. Hier soll analog zu den Gerichten eine Regelung, wie sie aktuell schon umgesetzt wird, auch im Gesetz festgehalten werden.
Die SPK hat die Vorlage mit 19 zu 4 Stimmen verabschiedet. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.