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Rieder Beat · Ständerat · 2024-12-17

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-17

Wortprotokoll

Hier geht es um einen Sonderfall, der den Anwälten, die bis vor Bundesgericht gehen, vielleicht sehr bekannt ist. Auch in diesen Bereichen sind nach wie vor Verfahren bis vor Bundesgericht möglich. Wir haben festgestellt, dass das Bundesgericht in diversen komplexen Verfahren die Beschwerden ohne Prüfung des rechtlichen Gesamtsachverhaltes bereits beim Eintreten oder nachdem es auf die erste Rüge eingetreten ist, an die kantonale Behörde zurückgeschickt hat, so zum Beispiel im Fall Grimsel. Das hat zur Folge, dass der Fall dann der kantonalen Behörde, dem Kantonsgericht, neu vorliegt und es neu entsprechend den Anweisungen des Bundesgerichtes über die bereits geprüften Rügen und den Rest aus seiner Sicht entscheidet. Das Verfahren wird dann wiederum vor Bundesgericht geführt, und das Bundesgericht prüft eine zweite oder eine dritte Rüge und stellt fest, dass das Kantonsgericht wiederum falsch liegt.

Das möchten wir hier unterbinden. Wir möchten, dass das Bundesgericht in solchen Fällen ausnahmsweise sämtliche Rügen, die vorgebracht wurden, rechtsgenüglich prüft und damit das Verfahren abkürzt. Dann hat die Vorinstanz, das Kantonsgericht, eine klare Richtlinie, wie es diese Beschwerden behandeln muss. Das könnte zu einer Beschleunigung von einigen Monaten oder Jahren führen, falls es wirklich zu Verfahren vor Bundesgericht kommt.