Flach Beat · Nationalrat · 2024-12-17
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-12-17
Wortprotokoll
Wir beraten jetzt ein Gesetz für uns, es geht um unser eigenes Reglement und unsere eigenen Möglichkeiten. Ich bitte Sie, einzutreten, dann aber meiner Minderheit und infolgedessen auch dem flammenden Votum von Herrn Kollege Pfister zu folgen, der zu Recht sagt: Es kann ja wohl nicht sein, dass wir uns bei einer Vorlage, mit der wir uns mehr Rechte geben und auch vereinfachen wollen, dann letztlich quasi das Recht nehmen, während der Sondersession Vorstösse einreichen zu können. Das ist tatsächlich etwas sehr Seltsames.
Das Mitunterzeichnen von Vorstössen aber werden wir morgen wieder zelebrieren, weil aus allen Fraktionen gleichlautende Vorstösse eingereicht werden. Wie läuft das ab? Damit diese Vorstösse dann gemeinsam behandelt werden, muss man vorher mit dem Ratssekretär sprechen, ihm die Vorstösse ankündigen und ihn darum bitten, die dann doch bitte gestaffelt zu nummerieren, weil wir nach fortlaufenden Nummern arbeiten. Das heisst: Ist man mit dem Einreichen eines quasi gemeinsamen Anliegens zu spät, kann es sein, dass ein Vorstoss gar nicht traktandiert wird, weil er eine Nummer trägt, die nicht chronologisch, sondern zu irgendeinem anderen Zeitpunkt vergeben wurde. Das ist mir schon passiert, weil ich es verschlafen habe, zum richtigen Zeitpunkt am Pültchen zu sein und meinen Vorstoss mit den anderen abzugeben.
Deshalb haben wir gesagt: Versuchen wir das einmal hier mit diesen gemeinsamen Vorstössen. Ratsmitglieder [PAGE 2451] machen gemeinsam einen Vorstoss und einigen sich dann auch darüber, wer die Redezeit einnimmt, dies zugunsten der Effizienz im Rat. Wir haben auch eine saubere Regelung für den Rückzug eines solchen Vorstosses. Bei Artikel 29a Absatz 1 bitte ich Sie daher, der Mehrheit zu folgen. Es wäre dann quasi die Erstunterzeichnende, die den Vorstoss nach Meinung der Mehrheit zurückziehen könnte.
In dasselbe Paket aber gemäss Artikel 25 Absatz 1 des Geschäftsreglementes des Nationalrates reinzupacken, dass während der Sondersession keine Vorstösse mehr eingereicht werden dürfen, ist dann wirklich eine Selbstkasteiung in der allergrössten Art und Weise. Es ist unsere politische Arbeit, es ist unsere politische Pflicht, Vorstösse einzureichen; wenn Sie der Meinung sind, einen Vorstoss einreichen zu müssen, dann reichen Sie ihn ein. Dafür sind Sie gewählt, dafür sind wir da, das ist unsere Arbeit. Selbstverständlich ist es stossend, wenn es in unseren Reihen dann tatsächlich Personen gibt, die jeden Tag einen Vorstoss einreichen müssen, weil sie, sobald sie die "20 Minuten" gelesen haben, das Gefühl haben, man müsse jetzt sofort wieder irgendein Gesetz ändern. Am Ende des Tages stellen sie dann fest, dass man das eigentlich vor 14 Tagen gerade gemacht hat und dass dieses Gesetz bald in Kraft treten wird und ähnliche Geschichten. Das liegt aber in jedermanns und "jederfraus" persönlicher Verantwortung, und es ist der parlamentarischen Arbeit entsprechend eben auch korrekt, wenn man das selber entscheidet.
Bitte treten Sie ein, folgen Sie aber bei Artikel 25 Absatz 1 dem Antrag meiner Minderheit.