Reimann Maximilian · Ständerat · 2003-06-04
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-04
Wortprotokoll
Ich war an jener SGK-Sitzung vom 19. Mai als Stellvertreter mit dabei, und ich habe mich in dieser für viele Arbeitnehmer - 180 000, wir haben es gehört - sehr wichtigen Frage aus Überzeugung der Minderheit Forster angeschlossen, und zwar hauptsächlich aus folgenden drei Gründen:
1. Schon mein Vorredner Jenny hat auf diesen Punkt hingewiesen: Eine grosse Mehrheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wünscht mit ihrem Teilzeitpensum gar nicht, dem BVG unterstellt zu werden. Nun können Sie sagen, ich solle Ihnen das beweisen. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass wir gestern in der Gewerbegruppe ausführlich über diesen Punkt diskutiert haben. Von zuständigen Leuten des Schweizerischen Gewerbeverbandes, die über Informationen aus erster Hand verfügen, haben wir nachweislich zu hören bekommen, dass eine überwiegende Mehrheit keine Unterstellung unter das BVG haben möchte. Ich kann deshalb legislatorisch nicht Hand bieten für etwas, das dem Willen einer klaren Mehrheit der künftig Direktbetroffenen zuwiderläuft.
2. Auch dieses Argument ist offenbar belegbar, und wir haben es auch aus dem Munde eines Bauunternehmers - Kollege Jenny, der es an sich wissen muss - gehört: Mit der Senkung der Eintrittsschwelle erhält die in höchstem Masse unsoziale Schwarzarbeit weiter Auftrieb. Wer sich nämlich dieser zusätzlichen Sozialabgabe entziehen will, der versucht es logischerweise über den verpönten Weg der Schwarzarbeit. Diesen Trend sollten wir mit der Absenkung der BVG-Eintrittsschwelle nicht noch fördern.
3. Je kleiner das angesparte Vermögen, umso grösser und substanzverzehrender wirken sich die Verwaltungskosten [PAGE 448] aus. 300 Franken, 400 oder 500 Franken - das haben wir in der Kommission gehört; so viel an Administrativkosten pro Jahr sind erforderlich, um ein angespartes Kapital von einigen Tausend oder Zehntausend Franken zu verwalten. Das empfinde ich effektiv als Rentenklau, so ungern ich dieses Unwort überhaupt in den Mund nehmen möchte.
Das sind meine Gründe, Gründe genug, um mich hier der Minderheit anzuschliessen und beim geltenden Recht bleiben zu wollen. Ich bitte Sie, falls Sie Ihre Meinung nicht bereits ganz zementiert haben, es uns, der Minderheit, gleichzutun.