Jans Beat · Bundesrat · 2024-12-18
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-12-18
Wortprotokoll
Der Nationalrat hat gestern an zwei Differenzen zum Ständerat festgehalten. Ich äussere mich gleich zu beiden.
Bei der ersten Differenz geht es in Artikel 36a um die Übergangsbestimmungen im BEKJ und um die Frage, ob der Anwaltschaft in Artikel 36a Absatz 1 ein oder zwei Jahre Übergangsfrist nach der abschliessenden Inkraftsetzung des BEKJ gewährt werden soll. Wie wir im Nationalrat gehört haben, können Benutzerinnen und Benutzer Eingaben so oder so ab Inkrafttreten über die Plattform einreichen.
Sollten Sie hier und beim Anwaltsgesetz dem Beschluss des Nationalrates folgen, wäre das Geschäft bereinigt. Auch beim Anwaltsgesetz ist der Bundesrat mit beiden Varianten - mit jener des Nationalrates oder jener des Ständerates - einverstanden.