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Walti Beat · Nationalrat · 2024-12-18

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Diese Motion des Ständerates will eine Ungleichbehandlung zwischen Ehegatten und Konkubinatspaaren beseitigen. Eine solche besteht beim Thema Parteispendenabzug. Eine Parteispende kann steuerlich abgesetzt werden. Heute können Ehegatten nur einmal gemeinsam einen Betrag von 10[NB]400 Franken absetzen, was sich dahin gehend ändern soll, dass jeder Ehegatte das tun kann. Der Abzug würde faktisch also verdoppelt.

Die Kommission war sich an ihrer Sitzung vom 7.[NB]Oktober, als dieses Geschäft besprochen und entschieden wurde, einig, dass der systemische Unterschied nicht gerechtfertigt ist und eigentlich beseitigt gehört. Nicht einheitlicher Meinung war die Kommission in der Frage, ob für diesen Entscheid die erforderlichen Grundlagen, insbesondere auch was die finanziellen Auswirkungen bezüglich Steuerausfälle angeht, bereits vorhanden sind oder nicht. Der Ständerat hat die Motion in der ursprünglichen Fassung sehr deutlich angenommen. Bereits in der ständerätlichen Diskussion wurde aber angetönt, dass diese Motion allenfalls in einen Prüfauftrag umgewandelt werden könnte, mit dem man dem Bundesrat den Auftrag gibt, zusammen mit den Kantonen die nötigen steuerstatistischen Grundlagen zu erarbeiten, um herauszufinden, was diese Verdoppelung des Steuerabzugs an finanziellen Auswirkungen mit sich bringen würde.

Für die Mehrheit Ihrer Kommission - eine knappe Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen - ist das eine überzeugende Argumentation. Auch angesichts der klammen Kassen, die der Bund aktuell konstatiert, und der ungünstigen finanziellen Aussichten hält es die Kommissionsmehrheit für richtig, hier zuerst eine belastbare Faktenbasis zu schaffen und dem Bundesrat eben qua Motion diesen Auftrag zu erteilen. Der Bundesrat nimmt diesen Auftrag auch so entgegen. Für die Mehrheit Ihrer Kommission war auch der Umstand ein Argument, dass mit der allfälligen Einführung einer Individualbesteuerung von Ehegatten, die wir hier im Rat auch auf den Weg geschickt haben, das diagnostizierte Problem wegfallen würde und man das Geschäft eigentlich dann nicht mehr weiterverfolgen müsste.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, dem geänderten Motionstext zuzustimmen und dem Bundesrat den Auftrag zu erteilen, vorab für die angedachte Änderung die notwendigen steuerstatistischen Grundlagen zu erheben und dann die weiteren Schritte zu präsentieren. Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, das sei nicht nötig und es sei dringender, das Problem unmittelbar zu lösen. Ich nehme aber an, dass Sie dazu noch den Minderheitssprecher hören werden, und sicher werden Sie diese Information auch verarbeiten können.