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Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2024-12-18

Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Ich möchte hier keine Wiederholung, sondern einfach eine Ergänzung machen. Ich gehöre zur Mehrheit in der Kommission, danke aber dem Präsidenten, dass er einen Bericht oder eine Einschätzung, wie auch immer man das nennt, verlangt hat, der eine Analyse ermöglicht. Ich danke ihm auch für die Analyse, für die Zusammenfassung. Es gibt in diesem Bericht durchaus Elemente, die für die Motion sprechen könnten.

Ich selber finde, dass der Familiennachzug jetzt schon sehr streng geregelt ist, und ich gebe zu bedenken, dass es sich hier ja vor allem um minderjährige Kinder und Ehepartner handelt, die man nachziehen kann, und nicht um den ganzen Rattenschwanz einer Verwandtschaft. Das muss man schon wissen, wenn man darüber diskutiert. Ich würde Ihnen gerne nochmals kurz die Bedingungen darlegen: Vorläufig aufgenommene Personen können frühestens drei Jahre nach Anordnung der vorläufigen Aufnahme die Familie nachziehen. Diese Personen müssen mit den nachgezogenen Personen zusammenwohnen, und es muss eine bedarfsgerechte Wohnung vorhanden sein. Diese Personen müssen sich in der am Wohnort gesprochenen Landessprache verständigen können oder zu einem Sprachförderungsangebot angemeldet sein. Die Familie darf nicht auf Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen nach dem ELG angewiesen sein. Das sind strenge Anforderungen, und deshalb ist es wohl auch so, dass sich die Anzahl der pro Jahr nachgezogenen Personen etwa im Bereich von 100 Personen bewegt.

Wenn man handeln möchte, dann könnte man meines Erachtens unter Umständen die Bestimmungen zu Artikel 85c AIG, "Familiennachzug", etwas verschärfen. Man könnte sich überlegen, ob die Integrationskriterien noch besser überprüft werden sollen, im Speziellen im Zusammenhang mit gewissen rechtsstaatsfeindlichen Organisationen. Man könnte sich überlegen, ob man vielleicht auch noch andere Integrationskriterien überprüft und zu verschärfen in Betracht zieht. Aber den Familiennachzug generell zu unterbinden, widerspricht auch ganz klar meinem Empfinden für den Rechtsstaat und dem Ansatz der Humanität.