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Fässler Daniel · Ständerat · 2024-12-18

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Unsere Kommission hat an ihrer Sitzung vom 15.[NB]Oktober 2024 die Motion Gredig vorberaten. Diese wurde vom Nationalrat am 24.[NB]September 2024 mit 125 zu 67 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 6 [PAGE 1356] zu 5 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit Moser beantragt Ihnen die Annahme der Motion. Der Bundesrat beantragt wie die Kommissionsmehrheit die Ablehnung der Motion. Ihnen liegt ein Kommissionsbericht vor.

Nationalrätin Gredig möchte mit ihrer Motion den Bundesrat beauftragen, ein Anreizsystem zu schaffen, um die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S und deren finanzielle Eigenständigkeit zu erhöhen und im Gegenzug die Fürsorgeabhängigkeit zu reduzieren. In ihrer Begründung schlägt die Motionärin vor, für die Personen mit Schutzstatus S die Einführung von Drittstaatenkontingenten zu prüfen.

Zum Hintergrund: Der Bundesrat aktivierte am 11.[NB]März 2022 erstmals den Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine. Bis am 10.[NB]Dezember 2024 wurden fast 113[NB]000 Gesuche um Erteilung des Status S gestellt, von denen gut 98[NB]000 bewilligt wurden. Die Schutzsuchenden wurden bzw. werden den Kantonen gemäss dem im Asylrecht geltenden Schlüssel proportional zur Bevölkerung zugewiesen. Um die Integration dieser Personen insbesondere in den Arbeitsmarkt und das Bildungssystem zu fördern, wurde das Programm "Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S" (Programm S) ins Leben gerufen. Im Rahmen dieses Programms erhalten die Kantone pro Person mit Schutzstatus S eine Integrationspauschale von 3000 Franken pro Jahr. Am 4.[NB]September 2024 verlängerte der Bundesrat das Programm S parallel zur Verlängerung des Schutzstatus bis zum 4.[NB]März 2026.

Das SEM ermittelt alle neun Monate die Sprachkompetenzen, die Ausbildung und die Berufe der Personen mit Schutzstatus S. Gemäss der letzten, am 23.[NB]September 2024 amtlich publizierten Erhebung verfügen bei der Altersgruppe 20 bis 39 Jahre 73 Prozent über gute Sprachkenntnisse in Englisch oder in einer Landessprache. Bei der Altersgruppe 40 bis 59 Jahre sind es 20 Prozent. Wenn Sprachkompetenzen vorhanden sind, dann meistens in Englisch, etwas weniger Kenntnisse sind in Deutsch oder Französisch vorhanden. Der Bildungsstand ist hoch: Bei der letzten Erhebung verfügten 53,8 Prozent der Personen mit Schutzstatus S über einen tertiären Bildungsabschluss und 33,9 Prozent über einen sekundären Bildungsabschluss. Die am häufigsten vertretenen Berufsfelder sind Ingenieurwesen, Wirtschaft und Recht, Pädagogik, Gesundheitswesen, Dienstleistungen, Landwirtschaft und IT.

Bei dieser Ausgangslage erstaunt das bekannte und grundsätzlich von allen auch als solches anerkannte Problem: Die Erwerbstätigenquote ist viel tiefer, als erwartet werden könnte, und sie ist auch deutlich tiefer als in mehreren vergleichbaren europäischen Staaten. Gesamtschweizerisch liegt die Erwerbstätigenquote bei den erwerbsfähigen Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren - Stand 10.[NB]Dezember 2024 - bei nur 29,45 Prozent.

In den Kantonen liegen die Quoten noch immer weit auseinander: Ende November nahm mein Kanton, Appenzell Innerrhoden, mit 62,5 Prozent die Spitzenposition ein. Ebenfalls weisen die Kantone Obwalden, Nidwalden und Glarus Erwerbstätigenquoten über den vom Bund bis Ende 2024 als Ziel vorgegebenen 40 Prozent aus. Die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Aargau haben das Ziel von 40 Prozent fast erreicht. Die Kantone Schwyz, Thurgau, Zug, Uri, St.[NB]Gallen, Graubünden und Zürich nähern sich ebenfalls dem 40-Prozent-Ziel an. Per Ende November findet sich im Kantonsvergleich am Schluss der Rangliste der Kanton Genf mit einer Erwerbstätigenquote von nur 13,4 Prozent, knapp vor dem Tessin und der Waadt. Ebenfalls weisen die Kantone Wallis mit 17 Prozent und Neuenburg mit 18,3 Prozent Quoten von unter 20 Prozent auf.

Das SEM erklärt die grossen kantonalen Unterschiede mit lokalen Faktoren, insbesondere mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt. Je höher in einem Kanton die Arbeitslosenquote sei, umso tiefer sei die Erwerbstätigenquote der Personen mit Schutzstatus S. Diese Überlegung hat auf den ersten Blick etwas für sich, bei näherer Betrachtung ergeben sich jedoch Zweifel. Dies zeigt beispielsweise ein Vergleich zwischen den Kantonen Aargau und Tessin: Der Kanton Aargau verzeichnete in dem vom SEM für die Kommission beurteilten Monat März 2024 eine Arbeitslosenquote von 2,6 Prozent, der Kanton Tessin eine solche von 2,7 Prozent, also praktisch die gleiche Arbeitslosenquote. Bei der Erwerbstätigenquote von Personen mit Schutzstatus S bestanden per Ende März 2024 bei den Kantonen Tessin und Aargau jedoch grosse Unterschiede. Während der Kanton Aargau eine Quote von 32,8 Prozent aufwies, waren im Kanton Tessin nur 11,2 Prozent der erwerbsfähigen Personen mit Schutzstatus S auch erwerbstätig, also dreimal weniger als im Aargau. Ende November dieses Jahres lag die Erwerbstätigenquote im Kanton Tessin noch immer um 62 Prozent tiefer als jene im Kanton Aargau.

Ich habe dies ausgeführt, um darzulegen, dass die Arbeitslosenquote allein nicht als Begründung angeführt werden kann. Übrigens: Grosse kantonale Unterschiede bei der Erwerbstätigkeit gibt es nicht nur bei den Personen mit Schutzstatus[NB]S. Bei den vorläufig Aufgenommenen und den anerkannten Flüchtlingen präsentiert sich die Situation ähnlich. Es ist daher offenkundig, dass das Problem nicht allein beim Arbeitsmarkt, sondern wohl mehr darin liegt, was die Kantone zur Arbeitsintegration und damit auch zur gesellschaftlichen Integration dieser Ausländergruppen unternehmen. Dabei besteht ein starkes Gefälle zwischen Stadt- und Landkantonen sowie zwischen den Kantonen der Deutschschweiz auf der einen und den Kantonen der Romandie und dem Kanton Tessin auf der anderen Seite.

Dass sich ein aktives Engagement der Kantone auswirkt, kann man am Beispiel des Kantons Uri sehen. Ende März dieses Jahres wies Uri bei den Personen mit Schutzstatus S noch eine im schweizerischen Durchschnitt liegende Erwerbstätigenquote von gerade einmal 25,9 Prozent auf. Bis Ende September, also innerhalb von nur sechs Monaten, konnte diese Quote um fast 50 Prozent auf 38,3 Prozent gesteigert werden. Damit nähert sich Uri der vom Bund festgelegten Zielmarke von 40 Prozent an. Dem Kanton Uri gelang diese markante Steigerung aufgrund seiner klaren, langfristigen Strategie und der engen Zusammenarbeit zwischen dem Case-Management, den Integrationsstellen und der Abteilung Job Coaching und Arbeitgeberservice.

Alle Kantone verfügen über die gleichen Möglichkeiten und Chancen, sie müssen es nur wollen und auch machen. Die Arbeitsmarktintegration der Personen mit Schutzstatus S setzt eine klare Strategie sowie Engagement und Hartnäckigkeit der zuständigen Behörden voraus. Es ist von gesamtschweizerischem Interesse, dass weitere Fortschritte erzielt werden. Dazu genügt ein Blick auf den Voranschlag des Bundes für das Jahr 2025. Der Bundesrat budgetiert für die Schutzsuchenden mit Status S nicht weniger als 1,3 Milliarden[NB]Franken,[NB]notabene[NB]zum[NB]grössten[NB]Teil[NB]ausserordentlich.

Dieser Hintergrund ist wichtig, um die vorliegende Motion beurteilen zu können. Diese will die Erwerbstätigenquote der Personen mit Schutzstatus S steigern. Dass dieses Ziel richtig und wichtig ist, war in der Kommission unbestritten. Doch wie will die Motionärin dieses Ziel besser erreichen? Gemäss Motionstext will sie ein Anreizsystem schaffen. Wie dieses aussehen könnte, sagt die Motionärin nicht. Im Nationalrat erklärte sie nur, der Bundesrat solle aufgefordert werden, "seine Bemühungen zu verstärken und hier auch koordinativ zu wirken, damit die Kantone die Prioritäten etwas anders setzen". (AB 2024 N 1814) Was dies heissen soll, bleibt unklar. Die Kommission wüsste jedenfalls nicht, welchen Auftrag unser Rat dem Bundesrat bei einer Annahme der Motion erteilen würde. Die Kommission verweist zudem auf die von beiden Räten angenommene Motion 23.3968 der SPK des Nationalrates. Der Bundesrat wurde damit bereits beauftragt, die Arbeitsmarktintegration für Personen mit Schutzstatus S zu erleichtern.

Aufgrund all dieser Überlegungen beantrage ich Ihnen namens der Kommission die Ablehnung der Motion.