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Michel Matthias · Ständerat · 2024-12-18

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Als Nichtmitglied der Kommission ergreife ich kurz das Wort, denn eigentlich hätte ich an dieser Stelle einen Antrag auf Rückweisung an die Kommission stellen wollen. Weshalb? Derzeit ist eine Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) im Gang - das wurde noch kaum erwähnt -, und im Rahmen dieser Revision hätte man die Fragen rund um den Anspruch auf Familiennachzug, die[NB]wir[NB]nun[NB]diskutieren,[NB]beantworten[NB]und diskutieren können.

Sie mögen sich erinnern: Anlass der Revision des AIG ist eine Reduktion der Wartefrist für den Familiennachzug von drei auf zwei Jahre in Respektierung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dabei geht es auch um Voraussetzungen für den Familiennachzug, und in diesem Kontext hätte die Kommission diesen Punkt diskutieren und die Motion entsprechend zu einem späteren Zeitpunkt gemeinsam mit der AIG-Revision behandeln können. Alle unsere Parteien haben zu diesen Voraussetzungen im Rahmen der AIG-Revision Stellung genommen, und nun kommt eine Motion, die diese Voraussetzungen gänzlich verbieten will. Ich muss es offen sagen: Dieses Verbot ist für mich keine Lösung, es verletzt die Grundrechte - wir kennen das. Es hilft auch nicht, eine Verbotsmotion anzunehmen, die dann so, wie sie formuliert ist, aus rechtsstaatlichen Gründen nicht oder kaum umsetzbar ist.

Einen Rückweisungsantrag stelle ich nun nicht, da es im heutigen Zeitpunkt nichts bringen würde, nochmals die gleiche Kommission ohne den erwähnten Kontext damit zu befassen; das habe ich in mehreren Gesprächen erfahren. Ich habe mich erkundigt, und ich habe auch die Protokolle gelesen.

Frau Kollegin Binder hat es erwähnt: Die Kommission diskutierte mögliche zusätzliche Voraussetzungen bzw. eine Verschärfung von Voraussetzungen für den Familiennachzug. Sie sah einen gewissen Handlungsbedarf, und der Mehrheit schien ein Verbot nicht zielführend. Das wurde irgendwie andiskutiert, aber eben leider nur andiskutiert. Die Anträge in der Kommission kamen relativ spontan, sie lagen nicht im Voraus auf dem Tisch, und man wurde nicht schlüssig. Man wurde nicht schlüssig, und dann kam es zum Abstimmungsergebnis von 6 zu 4 bzw. 6 zu 5 Stimmen in Bezug auf die beiden gleichlautenden Motionen.

Das befriedigt nicht. Man sieht einen gewissen Handlungsbedarf, man will handeln, wird aber noch nicht schlüssig. Handlungsbedarf besteht; das erfahre ich auch, wenn ich mit Asylverantwortlichen in den Kantonen spreche und wenn ich die Vernehmlassungsantworten zu den vorerwähnten Motionen durchgehe. Einzelne Kantone haben angeregt, man solle die Voraussetzungen klären, allenfalls schärfen und noch verfeinern. Gewisse Kantone haben angeregt, man solle besser zwischen vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen ohne Flüchtlingseigenschaft differenzieren, also hier noch die Kategorien schärfen.

Ich meine, die Kommission hat sich nicht ausreichend tief und sorgfältig mit möglichen Einschränkungen und Differenzierungen befasst, die vorhin erwähnt wurden. Die [PAGE 1354] Kommission - das wurde ebenfalls erwähnt - hat das BJ zwar um eine Einschätzung gebeten, sie hat also Fragen gestellt. Das BJ hat die Fragen beantwortet, aber kein Gutachten erstellt; das hat das BJ selber so gesagt. Es gibt also Fragen, auch[NB]rechtliche,[NB]die offenbleiben; Kollege Fässler hat es erwähnt.

Zu viele Fragen bleiben also offen, und das Entweder-oder, das Ja oder Nein befriedigt heute nicht. Ich sehe mich deshalb gezwungen, mich der Stimme zu enthalten. Die Frage wird sowieso auf den Tisch kommen, ob Sie nun Ja oder Nein zur Motion sagen. Die Kommission wird sich ohnehin anhand der vorerwähnten Gesetzesrevision mit den Voraussetzungen des Familiennachzugs beschäftigen und ein rechtlich zulässiges Modell bestimmen müssen - daran führt kein Weg vorbei.