Zopfi Mathias · Ständerat · 2024-12-18
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2024-12-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, diese Motionen abzulehnen, und verweise auf das ausführliche und absolut zutreffende Votum des Berichterstatters.
Ich möchte aber noch auf einen Punkt eingehen, nämlich darauf, was Kollege Fässler gesagt hat. Seine Unterstützung dieser Motion wundert mich schon etwas. Sie wundert mich, wenn ich mir vor Augen halte, was er diese Woche bei der Thematik Stahl Gerlafingen gesagt hat. Er hat auf das hingewiesen, was er als die hohe Aufgabe unseres Rates erachtet. Er hat gesagt, dass es die Sache des Parlamentes und insbesondere des Ständerates sei, bei jeder Vorlage zu prüfen, ob für unser gesetzgeberisches Handeln eine Verfassungsgrundlage bestehe und ob das, was wir beschliessen, auch den allgemeinen verfassungsrechtlichen Prinzipien standhalten würde. Weiter hat er gesagt, wir hätten damals auch mehrfach festgehalten, dass wir dann, wenn wir Zweifel an der Verfassungsmässigkeit unserer Gesetzgebungsarbeit haben, das Bundesamt für Justiz im Sinne einer präventiven Rechtskontrolle beiziehen würden. Kollege Fässler hat also gesagt, dass die Meinung des Bundesamtes für Justiz ernst zu nehmen sei.
Dieses Bundesamt für Justiz sagt nun, dass diese Motion die in Artikel 36 der Bundesverfassung festgelegten Bedingungen für die Einschränkung von Grundrechten nicht erfülle. Eine Einschränkung des Rechts auf Familienleben müsse, wenn sie nicht ganz ausgeschlossen ist, insbesondere in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel stehen. Das BJ sagt also, diese Motion gehe zu weit.
Das hat Kollege Fässler auch gesagt, ich sage nicht, dass er das nicht gesagt hat. Aber sein Fazit wundert mich. Es wundert mich vor allem deshalb, weil Kollege Fässler gesagt hat, dass es ja nur eine Motion sei. Diese Motion gebe ja erst den Auftrag und sei noch kein Gesetz. Ja, natürlich, das stimmt. Aber eine Motion ist für den Bundesrat ein verbindlicher Auftrag. Ich weiss, es gibt ein paar, die sind völlig für diese Motionen, und es gibt ein paar, die sind komplett dagegen - ich zähle mich zu dieser Gruppe. Es gibt auch ein paar in diesem Saal, die nicht genau wissen, was sie machen sollen, und die jetzt vielleicht so denken, wie Kollege Fässler gesagt hat: Es ist ja nur eine Motion, mal schauen, was dabei herauskommt.
Aber erstens gilt das, was Kollege Fässler zu Recht gesagt hat, wonach wir die Rechtmässigkeit unseres Handelns in jedem Einzelfall prüfen und darüber Rechenschaft ablegen sollten, auch bei dieser Motion. Also tun Sie es bitte, und stimmen Sie im Zweifelsfall Nein. Zweitens wollen wir doch unsere eigenen Motionen nicht entschärfen und relativieren. Stellen Sie sich vor, dass Kollege Ettlin eine Motion zum berühmten Fiskalrecht, das wir diese Woche schon einmal diskutiert haben, einreicht, dass Kollege Rieder zum Beispiel eine Motion zum Anwaltsrecht, Kollegin Gmür-Schönenberger zum Tiefbahnhof Luzern und Kollege Würth zur Finanzpolitik des Bundes einreichen. Dann gilt, wenn Sie diese Motionen einreichen, die angenommen werden, dass Sie diese doch nicht nur als Gedankenanstoss und als unverbindliche Idee an den Bundesrat erachten, sondern als Auftrag, und zwar im Sinne des Wortlautes dieser Motionen.
Ich muss Ihnen sagen, wenn Sie den Motionen mit dieser Begründung zustimmen, dann relativieren Sie eines unserer stärksten parlamentarischen Mittel. Messen Sie diese Motion, wie wir es immer tun, vielmehr an ihrem Wortlaut und an ihrem Inhalt. Und dieser Inhalt, das sagt das BJ ganz klar, geht zu weit. Notabene, wenn Sie dann über das Gesetz diskutieren wollen, wenn Sie Verschärfungen machen wollen: Möglicherweise gibt es wegen dieser Änderung in zwei oder drei Jahren eine Vorlage zum Familiennachzug, die sowieso in der SPK beraten wird und die sowieso in unseren Rat kommt. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, könnte die Kommission eine Motion machen, in der steht, was man machen möchte, oder man könnte bei der nächsten Gesetzesänderung, die möglicherweise kommt, in dieser Richtung tätig werden.
Deshalb lautet mein Fazit: Wenn Sie diese Motion als problematisch erachten und sagen, doch, sie geht eigentlich zu weit, überweisen Sie sie nicht. Bleiben Sie konsequent, sonst sage ich Ihnen bei Ihren nächsten Motionen dann auch: Das war ja nur so ein unverbindlicher Auftrag. Ich glaube nicht, dass wir das als Parlament hinnehmen sollten. Unsere Motionen sind für den Bundesrat verbindlich, und deshalb geht diese Motion zu weit.