Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2024-12-18
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2024-12-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diesen Antrag der Mehrheit abzulehnen und der Minderheit Sommaruga Carlo zu folgen. Es geht hier ja nicht um alle Vereine, sondern um jene, die im Handelsregister eingetragen sind. Das heisst, es sind nicht irgendwelche kleine Sportclubs, Gesangs- oder Schützenvereine ohne kaufmännische Tätigkeit betroffen. Wenn man jetzt aber alle Vereine ausnehmen würde, wäre das ein zu grosses Risiko.
Es geht insbesondere um Vereine, die in einem bedeutenden Ausmass Gelder im Ausland sammeln oder verteilen. Wir befinden uns hier also schon im Bereich der Terrorismusfinanzierung; dieses Risiko besteht hier eben. Dieses Risiko ist nicht theoretisch. Wir haben uns von der Bundesanwaltschaft sagen lassen, dass es diesbezüglich laufende Strafverfahren gebe. Die Verwendung von Stiftungen zur Geldwäscherei ist ebenfalls nachgewiesen, und es ist auch so, dass dieses Risiko insofern nicht theoretisch ist, als in diesem Bereich - gerade bei den Stiftungen - Vermögen in der Schweiz von etwa 140 Milliarden Franken verwaltet werden.
Wenn Sie dem Antrag auf Streichung von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b und damit verbunden der Artikel 19 bis 22 und in Teilen von Artikel 32 Absatz 1 sowie der Verweise [PAGE 1369] zustimmen, dann würde ich vorschlagen, dass man mit dem Nationalrat bzw. zuerst mit seiner Kommission für Rechtsfragen eine Lösung sucht. Man könnte sich beispielsweise auf Vereine konzentrieren, die im Handelsregister eingetragen sind - das habe ich schon gesagt -, aber die hauptsächlich Vermögenswerte im Ausland direkt oder indirekt sammeln oder verteilen. Es gäbe hier also sicher noch Präzisierungsmöglichkeiten. Ein gänzlicher Verzicht wäre aber tatsächlich ein Risiko, gerade im Bereich der Terrorismusfinanzierung.