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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-06-05

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Es geht bei den Artikeln im OR um eine Frage, die letztlich mit den bilateralen Verträgen zusammenhängt. Die bilateralen Verträge schreiben die Freizügigkeit vor, und die Freizügigkeit bedeutet unter anderem, dass Nationalitätserfordernisse für die Zusammensetzung von Verwaltungsräten beispielsweise nicht mehr gelten könnten. Dasselbe gilt für Wohnsitzerfordernisse.

Das Bundesamt für Justiz bzw. Frau Bundesrätin Metzler war ursprünglich der Auffassung, man solle das Fusionsgesetz zum Anlass nehmen, diese sich aus den bilateralen Verträgen ergebenden Aspekte zu klären. Nun hat sich aber in der Zwischenzeit gezeigt, dass die Sache so einfach nicht ist. Vor allem die Steuerverwaltung hat darauf hingewiesen, dass ein Aufheben der Wohnsitzerfordernisse erhebliche Probleme nach sich ziehen könnte. Ich erwähne nur den Umstand, dass dann beispielsweise alle Mitglieder eines Verwaltungsrates ausserhalb der Schweiz wohnen können. Erstens: Wie könnten dann Auskünfte eingeholt werden? Zweitens: Der Einzug von Steuern bei Gesellschaften wäre erschwert, wenn in der Schweiz niemand mehr als Ansprechpartner zur Verfügung stünde. Drittens: Das Steuerstrafrecht könnte kaum mehr durchgesetzt werden. Das sind die einen Probleme. Auf der anderen Seite ist man sich nicht ganz sicher, inwieweit Wohnsitzerfordernisse beibehalten werden können oder nicht.

Dies alles hat Frau Bundesrätin Metzler und das Bundesamt für Justiz zu Recht dazu bewogen, die Frage der Nationalitäts- und Wohnsitzerfordernisse einer umfassenden Prüfung zu unterziehen. Die Meinung ist nun die, dass diese Frage im Moment nicht im Fusionsgesetz behandelt wird, sondern dass man die GmbH-Gesetzgebung zum Anlass nimmt, diese Frage zu klären. Diesbezüglich besteht nun zwischen Bundesrat und unserer Kommission keine Differenz mehr. Es wäre verfrüht, jetzt Entscheidungen zu treffen, die sich als verheerend herausstellen könnten.

Darum: Im Moment streichen, in der Meinung, dass das in der GmbH-Gesetzgebung zu regeln wäre!