Rieder Beat · Ständerat · 2024-12-18
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18
Wortprotokoll
Es geht um eine sehr wichtige Differenz zwischen Minderheit und Mehrheit. Ich werde hier der Minderheit zustimmen, bin aber nicht aufgeführt, weil ich an den Beratungen nicht teilgenommen habe.
Es gibt eigentlich zwei Probleme, sie wurden bereits erwähnt: Das Problem, das Herr Poggia erörtert hat, ist zentral. Nehmen wir an, wir führen ein solches Register ein. Sie als Finanzintermediär - Anwalt, Notar, Treuhänder, Banker, was auch immer - konsultieren das Register, und der Eintrag ist falsch. Erste Frage: Kann Ihnen daraus später im Verfahren vor dem Strafrichter ein Strick gedreht werden? Zweite Frage: Was passiert, wenn Sie das Register nicht konsultieren? Ist das dann ein Indiz, dass Sie eigentlich davon ausgehen mussten, dass hier eine Geldwäschereitätigkeit vorliegt? Haben Sie dadurch die Sorgfaltspflichten verletzt? Wenn mir die Frau Bundesrätin erklärt, dass die Konsultation oder die Nichtkonsultation absolut keinen Einfluss auf allfällige spätere strafrechtliche Verfahren für die betroffenen Kreise hat, dann können wir gut der Kommissionsmehrheit folgen. Falls das nicht so ist und falls mir der Richter aus der Nichtkonsultation oder Konsultation einen Strick drehen kann, dann wird es schwierig. Ich muss mich dann darauf verlassen können, dass dieses Register stimmt. Ich würde melden, wenn der Registereintrag nicht mit meiner Wahrnehmung oder mit meiner Information übereinstimmt, und ich würde eine Übereinstimmung nicht melden.
Das zweite Problem ist evident, Kollege Fässler hat es erwähnt: Wer trägt die Kosten für dieses Register? Wer trägt die Kosten für diesen wahnsinnigen Aufwand? Es ist so, dass sich die Unternehmen melden müssen. Jede Änderung muss gemeldet werden, und das kostet, und diese Kosten muss jemand tragen. Letzten Endes trägt sie dann derjenige, der in diesen Bereichen tätig ist, er überwälzt sie auf seine Kunden.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.