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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-06-05

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Das dürfte die einzige Bestimmung sein, welche zu reden gibt. Ich erinnere an die Vorgeschichte: Schon unser Rat hat festgestellt, dass kantonale Handänderungsgebühren bei Fusionen hinderlich sein könnten. Wir haben deshalb einstimmig eine Empfehlung überwiesen. Es ist die Meinung unseres Rates, dass der Bundesrat die Kantone dazu anhalten sollte, keine Handänderungsgebühren zu verlangen.

Nun hat aber Herr Bundesrat Villiger bereits damals im Plenum erklärt, dass er die Frage, ob man das nicht schon im Fusionsgesetz klären könne, begutachten lassen wolle und dass die WAK des Nationalrates sich dieser Frage intensiv anzunehmen habe. Dies ist nun geschehen. Die WAK des Nationalrates hat beschlossen, dass im Fusionsgesetz selbst eine Bestimmung aufgenommen werden soll, nach der die Kantone in Fällen von Umstrukturierungen keine Handänderungsgebühren mehr verlangen können.

Das Problem bestand in Folgendem: Ist es gemäss dem Text der Verfassung möglich, dass der Bund in diesem Punkt den Kantonen gebietet, keine Handänderungsgebühren mehr zu erheben? Der Nationalrat war überwiegend der Meinung, dass dem so ist. Und zwar stellt man sich auf den Standpunkt, dass die Gesetzgebung im Bereiche des Privatrechtes Bundessache sei. Wenn kantonale Fiskalbestimmungen es verhindern, beeinträchtigen oder erschweren würden, dass sich das Privatrecht durchsetzt, kann der Bundesgesetzgeber eine Bestimmung erlassen, welche auch die Kantone bindet.

Dies wurde seriös abgeklärt. Es wurden mehrere Gutachten eingeholt, und alle Gutachter kamen zum Ergebnis, dass man dies so tun dürfe. Es gibt auch in materieller Hinsicht [PAGE 490] einige Gründe, welche für die Richtigkeit dieser Beurteilung durch den Nationalrat und damit auch durch Ihre Kommission sprechen:

1. Kantonale Handänderungsgebühren sind in der Tat ein echtes Hindernis bei fast allen Umstrukturierungen. Dies hat denn auch zur Folge, dass mit verschiedensten rechtlichen Konstruktionen immer wieder versucht wird, diese Pflicht zur Handänderungsabgabe zu umgehen. Diese Versuche sind auch meistens erfolgreich. Es hat aber keinen Sinn, eine Bestimmung aufrechtzuerhalten, die eigentlich nur zur Folge hat, dass sie mit viel Aufwand umgangen werden muss.

2. Die Veräusserung im Rahmen einer Fusion ist wirtschaftlich gesehen keine Veräusserung.

3. Die Mehrheit der Kantone befreit schon heute Umstrukturierungen von Handänderungsabgaben.

4. Handänderungsgebühren verhindern die Durchsetzung des Willens des Bundesgesetzgebers, der klar zum Ausdruck gekommen ist und nach dem bei Umstrukturierungen nach Möglichkeit Steuerneutralität bestehen solle. Wir möchten diese Steuerneutralität umfassend durchsetzen und demzufolge auch auf die kantonalen Steuern ausdehnen.

5. Angesichts dessen ist der Eingriff in die kantonale Steuerhoheit gerechtfertigt. Die Kantone dürfen durch ihre Gesetze die Vollziehung und die Anwendung von Bundesgesetzen nicht über Gebühr erschweren.

Das waren die wesentlichsten Argumente, die uns dazu geführt haben, Ihnen zu empfehlen, auf die Handänderungsgebühren - dies als Imperativ zuhanden der Kantone - zu verzichten.

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