Bischof Pirmin · Ständerat · 2024-12-18
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18
Wortprotokoll
Ich bitte Sie ebenfalls, der Minderheit zu folgen, aber aus einer ganz anderen Überlegung. Herr Sommaruga hat vorhin irrtümlicherweise gesagt, das Register stehe nur einer beschränkten Anzahl von Behörden offen. Er hat bis und mit Artikel 34 zitiert. Er ist dann korrigiert worden, weil Artikel 35 vorsieht, dass eine Nichtbehörde Einsicht in das Register bekommt.
Wenn wir diesen Artikel 35 verabschieden, öffnen wir Tür und Tor für die Öffentlichkeit dieses Registers. Denn wer hat jetzt[NB]Einsicht in dieses Register, wenn Sie Artikel 35 lesen? Finanzintermediäre. Finanzintermediäre sind aber nicht nur Banken, das können auch irgendwelche Factoring-Gesellschaften oder Devisenhändler sein. Ich kann selbst eine solche Gesellschaft gründen mit dem Ziel, Einsicht in dieses Register zu bekommen, und dann bekomme ich Einsicht ins Register. Das heisst, wir schaffen mit diesem Artikel die Einsicht der Öffentlichkeit in dieses Register, und das möchte ich nicht.
Es gibt ein berechtigtes Interesse der Kundinnen und Kunden an der Vertraulichkeit der Daten. Selbstverständlich ist zur Bekämpfung der Geldwäscherei der Zugang der Behörden zu diesem Register zu gewährleisten, sonst kann ja die Geldwäscherei nicht bekämpft werden. Aber die Öffentlichkeit darf sicher nicht Zugang zu diesem Register bekommen. Und wenn Sie sich weltweit umsehen, werden Sie feststellen, dass praktisch kein Finanzplatz den Zugang der Finanzintermediäre zulässt. Zugegebenermassen gibt es zwei immerhin nicht ganz unwichtige Ausnahmen, und zwar London und Luxemburg, aber das sind wirklich die einzigen.
Ich wäre sehr froh, wenn sich die Kommission diesen Punkt noch einmal anschauen würde, und ich beantrage Ihnen, hier der Minderheit zu folgen.