Jositsch Daniel · Ständerat · 2024-12-18
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-18
Wortprotokoll
Bei Artikel 35a geht es darum, dass neu auch Medien und gewisse NGO, die mit der Thematik, um die es hier geht, beschäftigt sind, ein Einsichtsrecht haben können. Damit würden Sie natürlich Tür und Tor öffnen. Dann sind Sie definitiv in einem Bereich, wo Öffentlichkeit hergestellt wird. Die Mehrheit der Kommission wünscht das mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht. Wir möchten das auf Behörden und auf Finanzintermediäre einschränken. Natürlich kann es sein, und das ist durchaus eine richtige Überlegung, dass Geldwäschereifälle oder Korruptionsfälle von Journalisten oder eben von NGO aufgedeckt werden. Das kann sein, aber das Register lebt ja ein bisschen davon, dass es eben nicht öffentlich ist, auch wenn der Zweck etwas limitiert ist.
Die Minderheit schreibt, wenn berechtigte Interessen gegeben sind, dann sei eben diese Einsicht gestattet. Aber "berechtigte Interessen" ist natürlich ein relativ weiter Begriff. Es stellt sich dann die Frage, wo das eingegrenzt wird. Und die [PAGE 1377] Versuchung - Sie wissen ja, wie Journalisten sind -, in diesem Register Dinge nachzuschlagen, die nicht im Interesse des Gesetzes sind, die ist natürlich latent vorhanden. Deshalb lehnt die Mehrheit dies ab. Die Minderheit wird Ihnen sicher begründen, warum sie anderer Meinung ist.