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Schiesser Fritz · Ständerat · 2000-03-15

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Ich gehe auf zwei Punkte kurz ein:

1. Man war in der Kommissionssitzung vonseiten der Verwaltung - das ist kein Vorwurf, sondern nur eine Feststellung - nicht in der Lage zu sagen, welche Kosten mit dieser Regelung verbunden wären.

2. Frau Brunner greift ein Problem auf, das wir vielleicht nächste Woche im Rahmen des Gesetzentwurfes zum Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG) näher ansehen werden. Sie stellen die Koordinationsregelung zwischen den entsprechenden Versicherungszweigen in Frage. Zudem wäre die Konsequenz die - wie ich aus Ihren Schlussfolgerungen entnehme -, dass all jene Invaliden, die eine Rente eines Dritten bekommen, eine Wohnung erwerben müssten, damit sie das Kapital aus der zweiten Säule beziehen könnten. All jene, die das nicht könnten, müssten das Kapital dort liegen lassen. Ob das eine bessere Regelung ist als die heutige, bezweifle ich. Ich habe die Erläuterungen der Expertin in unserer Kommission nochmals durchgelesen, und es waren nicht zuletzt auch solche Überlegungen, die das Bundesamt für Sozialversicherung und den Bundesrat veranlasst haben, die Sache einstweilen auf sich beruhen zu lassen.

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