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Schilliger Peter · Nationalrat · 2024-12-18

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-18

Wortprotokoll

Mit der parlamentarischen Initiative Zuberbühler wird verlangt, dass Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen per Ende 2024 aufzuheben ist. In diesem Artikel geht es nicht um Spesen, geht es nicht um ein Jahresabonnement für Seilbahnen, sondern es geht gemäss Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen um die Jahresbesoldung der Mitglieder des Bundesrates. Diese beträgt gemäss dieser Verordnung aktuell 472[NB]958 Franken. In Absatz 2 wird diese Besoldung der Löhne des Bundespersonals an die Teuerung angepasst. Aus Absatz 2 folgt, dass dies, wenn die Löhne des Bundespersonals der Teuerung angepasst werden, auch für die Jahresbesoldung des Bundesrates gilt. Diese Regelung will Kollege Zuberbühler aufheben.

Die Staatspolitische Kommission Ihres Rates hat am 6.[NB]September 2024 diese parlamentarische Initiative beraten und mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, ihr keine Folge zu geben.

Die Ausführungen von Kollege Zuberbühler möchte ich nicht wiederholen. Ich mache einfach den Hinweis, dass vor allem die folgenden Fragen erörtert wurden: Was würde bei einer Aufhebung passieren? Wo gibt es eine Koppelung, wenn dieses Obligatorium eliminiert wird? Führen wir dann nicht immer wieder eine Diskussion über eine Erhöhung? Könnte das Ganze wesentlich grössere Auswirkungen haben, wenn dieser Mechanismus nicht mehr vorhanden ist? Macht es Sinn, dass jedes Mal über die Entlöhnung des Bundesrates eine finanzpolitische Diskussion in den Medien geführt wird? Wollen wir das? Ist es nicht finanzpolitisch eventuell sogar sinnvoller, dass diese Entschädigung für den Bundesrat einer Regel unterstellt ist? Und eben: Was würde passieren, wenn wir diese Entkoppelung machen? Was würde dann im Folgejahr passieren?

Interessant war noch, dass wir am gleichen Sitzungstag eine andere parlamentarische Initiative beraten haben. Diese sieht für Magistratspersonen keine Altersrente mehr wie heute vor, sondern es soll auch für Magistratspersonen eine Pensionskassenlösung geben. Diese parlamentarische Initiative hat in Ihrer Staatspolitischen Kommission eine Mehrheit gefunden und geht nun an die Staatspolitische Kommission des Ständerates.

Abschliessend komme ich nochmals kurz zur Erwägung, eine fixe Regelung für die Nachführung sei im Prozess vorzuziehen. Die Entschädigung ist insgesamt gerechtfertigt, die Diskussion über Spesen ist nicht Teil dieser parlamentarischen Initiative. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass der Bundesrat, wenn er einen Sparbeitrag leisten möchte, mit einem selbstbestimmten Vorschlag bereits eine Möglichkeit dazu hat. Er kann auch heute schon Eigenverantwortung übernehmen und für sich eine Reduktion des Lohnes beschliessen.

Aus diesem Grund ist die Regelung, wie sie heute ist, vorzuziehen, und wir bitten Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.