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Rieder Beat · Ständerat · 2024-12-18

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2024-12-18

Wortprotokoll

Ich habe gewartet, weil es ja üblich ist, dass der Berichterstatter am Schluss spricht und nicht vorher. Es ist eine sehr interessante Diskussion, und es lohnt sich, gerade das Beispiel der Schaffhauser Fussballfans, das Sie erwähnt haben, anzuschauen, und zwar genau anzuschauen. Sie müssen die Urteile lesen. Der Fall der Schaffhauser Fussballfans war ja der Auslöser für diese parlamentarischen Initiativen. Dieser Fall ist daran gescheitert, dass der Richter in erster Instanz in diesem Plakat keinen Aufruf zu Gewalt gesehen hat, sondern eine reine Provokation gegenüber den gegnerischen Fans. Der Bezirksrichter sagte anlässlich der Hauptverhandlungen wörtlich, der Text sei zwar moralisch komplett verwerflich, aber nicht strafbar. Das ist eben das, was man unterscheiden muss: Strafbarkeit und Moral.

Dieses Urteil wurde weitergezogen. Gut, ich gehe davon aus, dass die Zürcher Justiz doch von hoher Qualität ist. Das Zürcher Obergericht hat das Urteil bestätigt. Die Aktion sei als "reine Provokation" zu werten, die an die Winterthurer Fans gerichtet war, wie es auch bei vergleichbaren Aufrufen und, jetzt kommt es, "etwa an Demonstrationen" gang und gäbe sei. Niemand würde darin mehr als eine Provokation sehen. So wäre denn Artikel 261bis StGB, auch wenn Sie darin das Geschlecht aufführen, als Tatbestandsmerkmal nicht genügend gewesen für eine Verurteilung, weil hier bei diesem Fall nach der Ansicht dieser Richter - immerhin Berufsrichter mit langjähriger Erfahrung - kein Aufruf zu Gewalt und Hass bestand. Sie nehmen den Tatbestand als Ganzes, auch die Art und Weise, wie er formuliert wird, auch die Art und Weise, wie er vorgebracht wird, und beurteilen das dann im Einzelfall.

Im Strafrecht haben Normen, die über das Strafrecht hinausgehen, Frau Kollegin Binder, überhaupt nichts verloren. Da bin ich dagegen. Es gibt keine Moralvorstellungen, die wir im Strafrecht verteidigen müssen. Auch die Walliser Witze, Herr Kollege Michel, können Sie nach wie vor machen. Wir sind keine Ethnie. Wir fallen nicht unter diesen Schutz. Sie können auch Lötschentaler Witze machen. Ich muss damit umgehen. Wir haben ein relativ hohes Selbstwertgefühl, und das macht uns nichts aus.

Was wir hier vorliegen haben, ist ein einzelner Fall in einem Fussballstadion, der zu diesen parlamentarischen Initiativen geführt hat. Ein völlig anderer Fall ist Stalking. Zu Stalking hat die Kommission für Rechtsfragen Experten angehört. Sie hat die Staatsanwaltschaften angehört, sie hat die Generalstaatsanwaltschaft angehört, und die haben eine Lücke in der Strafbarkeit festgestellt. Und deshalb haben wir diese Lücke mit diesem Straftatbestand, den auch ich unterstützt habe, geschlossen.

Sie müssen wissen, was das Strafrecht bewirken soll. Soll es Moralvorstellungen verteidigen, oder soll es den Straftatbeständen nachgehen? Ja, Frau Kollegin Graf, es ist so, es gibt Femizide. Hoffen wir, dass wir diese verfolgen und die Täter auch verurteilen können. Wir haben heute in der Strafjustiz das Problem, dass wir leider selbst schwerste Gewalttaten aufgrund der Überlastung nicht angemessen verurteilen. Das ist die harte Realität in der Strafjustiz.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.