Maissen Theo · Ständerat · 2003-06-05
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
In Artikel 14 ist die Bundesgarantie für die Bürgschaftsverluste festgehalten; das ist eher Vergangenheitsbewältigung. Der Nationalrat schlägt vor, diesen Artikel zu streichen. Dieser Artikel kann gestrichen werden, weil in Artikel 21 dieses Gesetzes, in den Übergangsbestimmungen, hinreichend sichergestellt ist, dass die Darlehen und Bürgschaften, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingegangen worden sind, bis zu ihrem Ablauf nach vertraglich vereinbarten Bedingungen und Massgabe des bisherigen Rechtes weitergeführt werden.
Deshalb können wir uns hier der Streichung des Nationalrates anschliessen.