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Schweiger Rolf · Ständerat · 2003-06-05

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Ihre Kommission schlägt Ihnen vor, Massenuntersuchungen zuzulassen, diese aber in einem separaten Absatz zu regeln. Dem Grundsatz nach besteht diesbezüglich zwischen National- und Ständerat Übereinstimmung. Die Nuancen sind etwas anders gesetzt. Wir legen etwas grösseres Gewicht auf den Tathergang, auf die Tatbegehung; aber ich glaube, dass man unserem Rat zustimmen sollte, dies auch in der Hoffnung, dass der Nationalrat das dann auch tun wird.

Absatz 3 gehört zum gleichen Thema. Es besteht ein materieller Unterschied: Wir wollen, dass eine Analyse auch dann gemacht werden kann, wenn ein Täter geständig ist, was der Nationalrat nicht will. Ein Beispiel: Wenn ein Sexualstraftäter gefasst wird, von ihm eine DNA-Probe genommen wird und er nachher gesteht, wäre die DNA-Analyse an sich nicht mehr nötig, um den Täter zu erkennen. Man glaubt aber, dass es in solchen Fällen richtig ist, die DNA-Analyse zu machen und in die Datenbank einzugeben, um bei späteren Sexualdelikten zu wissen, ob allenfalls ein Zusammenhang mit diesem Täter bestehen könnte.

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