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Marti Samira · Nationalrat · 2024-12-19

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2024-12-19

Wortprotokoll

Artikel 14a ist sozusagen das Herzstück der Vorlage. Hier wird die Hilfe und Betreuung konkret definiert, die zur Entlastung der Angehörigen, zur Verzögerung von Heimeintritten und zur Stärkung der Selbstbestimmung im Alter beitragen soll.

Aus Sicht der SP-Fraktion ist in Absatz 1 die Version der Mehrheit, insbesondere die Definition im Einleitungssatz, extrem wichtig. Schliesslich geht es ganz zentral um die psychosoziale Dimension, die später in der Aufzählung, in den Buchstaben a bis d, nur unzureichend abgebildet ist. Die Kantone, die Altersorganisationen und auch viele weitere interessierte Kreise haben uns mit Nachdruck aufgefordert, die psychosoziale Betreuung, die Förderung und Begleitung in der Alltagsgestaltung, ausreichend im Gesetz abzubilden - natürlich immer mit Blick auf die Ziele der Revision, wie ich schon beim Eintreten ausgeführt habe. Es geht darum, frühzeitige Heimeintritte zu verhindern, wenn kaum Pflege benötigt wird, sondern vor allem Betreuung und Hilfe in der Alltagsgestaltung. Entsprechend lehnen wir die Minderheit Bircher ab und unterstützen die beiden Minderheiten Prelicz-Huber.

Weiter lehnen wir die Minderheit Aeschi Thomas ab, die den Spielraum der Kantone bei der praktischen Umsetzung der Vorlage unnötig einengen will. Durch die Finanzierung der Vorlage via Krankheits- und Behinderungskosten sind es eben die Kantone, die die neuen Kosten übernehmen werden. Das ist aus Sicht der SP-Fraktion auch gerechtfertigt, da die Einsparungen, die durch die Verzögerung von[NB]Heimeintritten[NB]zu[NB]erwarten sind, ebenfalls den Kantonen zugutekommen.

Vor diesem Hintergrund scheint es uns aber wichtig, bei der konkreten Ausgestaltung der Vorlage auch besonders auf die Anliegen der Kantone Rücksicht zu nehmen, wenn sie die Vorlage schon finanzieren. Sie haben mit Nachdruck verlangt, dass die Abgeltung via Pauschalen und nicht via Rückerstattung der einzelnen Rechnungen vollzogen werden soll. Der administrative Aufwand wäre für sie enorm viel höher, und sie befürchten, dass die Niederschwelligkeit des Angebots dadurch nicht mehr gewährleistet wäre. Mit anderen Worten: EL-Bezüger und -Bezügerinnen sind bereits knapp bei Kasse, und sie müssten die Leistungen allesamt vorfinanzieren und einzeln bei der öffentlichen Hand wieder zurückverlangen. Wir gehen davon aus, dass das viele abschrecken würde, überhaupt Hilfe und Betreuung zuhause in Anspruch zu nehmen, und entsprechend der Eintritt ins Heim doch verfrüht erfolgen würde. Der Heimeintritt würde dann über die EL finanziert, was für die öffentliche Hand, namentlich die Kantone, höhere Kosten bedeuten würde - und für die betroffenen Personen ist das Heim in vielen Fällen gar nicht die passende Wohn- und Lebensform. Entsprechend bitten wir Sie, die Minderheiten Aeschi Thomas und Bircher abzulehnen.

Schliesslich geht es um die Mindesthöhe der Pauschale. Gerade unter Berücksichtigung der psychosozialen Betreuung, die absolut zentral ist, scheint uns eine moderate Anpassung der Pauschale gegen oben sinnvoll. Das beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit zu Artikel 14a Absatz 4. Eine Kostenexplosion muss niemand befürchten, im Gegenteil, [PAGE 2536] schliesslich gilt nach wie vor die bereits bestehende Obergrenze bei den Krankheits- und Behinderungskosten nach Artikel 14 Absatz 3. Das sind insgesamt 25[NB]000 Franken im Jahr pro alleinstehende Person respektive 50[NB]000 Franken pro Ehepaar, und daran ändert auch diese Vorlage nichts.

Bei Artikel 15 Absatz 3 unterstützen wir zudem die Minderheit Alijaj.