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Vietze Kris · Nationalrat · 2024-12-19

Vietze Kris · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2024-12-19

Wortprotokoll

Auch für Block 2 haben wir in der FDP-Liberalen Fraktion zwei Empfehlungen für Sie, in denen wir Sie bitten, nicht der Kommissionsmehrheit zu folgen. Für die übrigen Punkte empfehlen wir Ihnen, der praktikablen Lösung der Mehrheit zu folgen. In unseren Empfehlungen geht es uns darum, das Fuder angesichts der ohnehin hohen Mehrkosten nicht zu überladen. Die Bevölkerung wird es Ihnen danken.

Die erste Empfehlung betrifft den Einleitungssatz in Artikel 14a Absatz 1. Hier bitten wir Sie, der Minderheit Bircher zu folgen, welche die Formulierung des Bundesrates beibehalten will. Die Ergänzungen der Kommissionsmehrheit mögen ohne Zweifel gut gemeint sein. In erster Linie sind sie aber ein treffendes Beispiel dafür, wie man eine Vorlage überladen kann. Der im Entwurf des Bundesrates genannte Leistungskatalog - Notrufsystem, Hilfe im Haushalt, Mahlzeitenangebote, Begleit- und Fahrdienste - stellt schon eine erhebliche Leistungserweiterung dar, die nur mit einer erheblichen Kostensteigerung möglich wird. Werden die Leistungen indessen, wie von der Kommissionsmehrheit beantragt, auf psychosoziale Aspekte erweitert, öffnen Sie damit die Büchse der Pandora - nicht auszudenken, welche Angebote neu entstehen werden, nur weil man sie via EL abrechnen kann. Mit Selbstbestimmung hat dies alles nichts zu tun, dafür aber mit einem Angebotswachstum in die Breite mit systemischen Folgen, die Sie aus dem Gesundheitswesen bereits bestens kennen.

Die FDP-Liberale Fraktion bittet Sie also darum, hier der Minderheit Bircher und damit dem Bundesrat zu folgen, der einen mehr als ausreichenden Rahmen setzt. Es sei an dieser Stelle auch klar festgehalten, dass es den Kantonen ohnehin freisteht, den Leistungskatalog selber auszubauen, wenn ihre Bevölkerung das wünscht. Das soll dann aber auch in den Kantonen diskutiert und entschieden werden.

Bei unserer zweiten Empfehlung geht es um die Formulierung in Artikel 14a Absatz 4 und die Frage, ob die Kantone, gemäss Kommissionsmehrheit, für die Vergütung der Leistungen "Pauschalen" festlegen sollen oder, gemäss Bundesrat und Minderheit Aeschi Thomas, "je eine Pauschale" pro Leistung. Hier empfehlen wir Ihnen ebenfalls, dem Bundesrat zu folgen, wie es die Minderheit Aeschi Thomas tut. Mit der bundesrätlichen Formulierung werden pro Leistung Pauschalen definiert. Das schafft Klarheit, wo was zu tun ist. Eine Aufweichung der Formulierung öffnet Tür und Tor für betont komplizierte pauschale Lösungen, was nicht im Sinne des Gesetzes sein kann.

Mit Ausnahme dieser beiden Punkte bitten wir Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und die übrigen Minderheitsanträge in Block 2 abzulehnen. Diese schiessen weit übers Ziel hinaus und würden die Umsetzung entweder teurer oder aufwendiger oder gleich beides zusammen machen.