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Bieri Peter · Ständerat · 2003-06-05

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-05

Wortprotokoll

Ich glaube, ich habe die Legitimation, mich hier dazu zu äussern, weil ich als Präsident der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur die Gen-Lex ganz eng begleitet und, meine ich, auch mitgestaltet habe.

Sie erinnern sich, dass wir damals in der ersten Runde der Behandlung im Rat intensiv über ein mögliches Moratorium diskutiert haben. Ich habe damals sogar diesen Antrag hier vertreten, weil die Gen-Lex zu diesem Zeitpunkt doch noch voll offener Fragen war. Es gab verschiedene Bereiche: Denken Sie an das Haftungsrecht, an die Thematik der Freisetzungsversuche, aber auch an die Frage der GVO-Produktion im Umfeld der GVO-freien Produktion.

Das Gentechnikrecht ist in der Folge in den beiden Räten seriös weiterentwickelt worden. Wir haben die Haftungsfrage zugunsten der Produzenten entschieden verbessert. Wir haben eine saubere Warenflusstrennung und eine für den Konsumentenschutz wichtige Deklarationspflicht aufgenommen. Nach einigem Ringen und einer vehement geführten Schlussdiskussion zwischen meinem geschätzten Kollegen Bürgi und mir haben wir eine Bestimmung aufgenommen, die festhält, dass eine gentechnikfreie Produktion jederzeit neben einer GVO-Produktion gewährleistet sein müsse.

Einige von uns haben damals gesagt, dieser Artikel sei überflüssig, weil das schon anderswo gesetzlich garantiert werde. Ich habe damals darauf hingewiesen, dass ich die explizite Erwähnung der Garantie einer GVO-freien Produktion als wichtig erachte. Ich habe darauf hingewiesen, dass dies dann bei einer Moratoriumsdiskussion eines der wichtigsten Gegenargumente sei und dies mit dieser expliziten Formulierung auch der Bevölkerung klar dargelegt werden könne. Ich habe auch gesagt, dass ich mich bei einer Zustimmung zu diesem Artikel dann in der Folge gegen ein Moratorium verwahren würde, was ich hier nun auch unter Beweis stelle.

Wir haben ein sehr strenges Gesetz erlassen. Vertreter aus den Konsumentenschutzkreisen und Bauernvertreter haben diesem Gesetz in der Schlussabstimmung zugestimmt. Wenn wir Vertrauen in unsere eigene Gesetzgebung haben wollen, dann können wir jetzt nicht kommen und unter dem Vorwand, das Gesetz sei eben doch nicht über alle Zweifel erhaben, einem Moratorium zustimmen. Ein solches Überstülpen eines Moratoriums über unsere eigene Gesetzgebung würde doch eigentlich sagen, dass wir nicht seriös legiferiert hätten. Ein solches Verhalten ist für mich deshalb nicht nachvollziehbar. Ich erachte eine solche Haltung auch als nicht konsequent.

Die Schweizer Landwirtschaft sollte zur Kenntnis nehmen, dass wir ein gutes und für die Produktion sehr strenges Gesetz geschaffen haben. Ich würde davon ausgehen, dass in [PAGE 482] den nächsten Jahren kaum Bewilligungen erteilt werden können, wenn man diesem Gesetz wirklich nachleben wird. Ein Moratorium, das gerechtfertigt werden könnte, wenn die Sachlage ungeklärt wäre, was hier meiner Meinung nach nicht der Fall ist, bringt uns in dieser Situation nicht weiter. Es ist aber, wie schon gesagt wurde, vor allem für die forschende Wirtschaft und für die Forschung an unseren Hochschulen ein schlechtes Zeichen. Ich kann deshalb heute mit gutem Gewissen dieses Moratorium ablehnen, weil ich weiss, dass wir mit dem von uns in der letzten Session beschlossenen Gesetz eine gute Lösung geschaffen haben. Ich meine: Haben wir doch auch etwas Vertrauen in die Gesetzesarbeit, die wir mit viel Müh und Arbeit in den letzten Jahren hier geleistet haben. In dem Sinne, meine ich, sei das Moratorium nicht nötig.