Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2003-06-05
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Ich denke, wir sind bei einem sehr zentralen Punkt dieses Gesetzes, beantragt uns doch der Nationalrat, hier ein Moratorium einzuführen. Ein Moratorium ist und bleibt aber ein Verbot. Ein Verbot hat aber immer Signalwirkung; das können wir drehen und wenden, wie wir wollen. Da können Sie lange sagen, Kollege Leuenberger, das gehe die Forschung nichts an. In den ausländischen Zeitungen wird stehen, die Schweiz beschliesse ein Moratorium, und dann wird niemand fragen, ob es nur für die Bauern oder für andere auch noch gilt. Mit einem solchen Zeichen einer technologiefeindlichen Einstellung werden wir die Zukunft niemals gewinnen können.
Wir haben es bei der Diskussion um die Genschutz-Initiative gehört: Damals wurden diese Verbote auch propagiert, und wir haben damals erleben müssen, dass Professoren, die Berufungen an Schweizer Universitäten im Bereich der Bio- und Gentechnologie gehabt hätten, nicht gekommen sind, weil sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollten, in einem Land lehren zu müssen, das sich dermassen technologiefeindlich verhält.
Wir haben dann beim Gentechnikgesetz auf gewisse Befürchtungen in der Bevölkerung Rücksicht genommen und [PAGE 481] ein Gentechnikgesetz mit äusserst strengen Auflagen gemacht. Wir haben in Artikel 7 festgehalten, dass unsere Bio-Bauern gentechfrei produzieren können. Wir haben Bewilligungsverfahren festgelegt; ein äusserst strenges Bewilligungsverfahren muss durchlaufen werden, bevor GVO-Pflanzen für Forschungsversuche im Freiland oder als neue Sorten von Bauern genutzt oder als Nahrungs- und Futtermittel verkauft werden können. So gesehen ist ein Moratorium absolut überflüssig.
Dann möchte ich auf die Wahlfreiheit zu sprechen kommen. Wir haben strenge Vorschriften für die Produktedeklaration. Aber lassen wir doch unserer Bevölkerung die Wahlfreiheit! Die Promotoren dieser Initiative sagen, die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten wollten keine Genprodukte. Ja, ein Teil will bestimmt keine, aber weshalb müssen wir es dann verbieten? Sie sagen, die Bauern sollen nicht so produzieren können. Auch die Bauern sollen doch die Wahlfreiheit haben. Wenn kein Markt da ist, werden die Bauern auch genfrei produzieren. Dazu braucht es kein Verbot! Wenn ein Markt da ist, gibt es vielleicht Bauern, die so produzieren möchten, dann soll ihnen das auch möglich sein - unter den strengen Auflagen, die wir im Gentechnikgesetz vorgeschrieben haben.
Weiter kommt dazu: Sie haben gesagt, es könnten Dinge passieren, die der Volksgesundheit schädlich sind. Wenn Dinge passieren, die der Volksgesundheit schädlich sind - davon gibt es übrigens noch andere -, dann passiert das hier genau gleich, mit oder ohne Moratorium. Wir sprechen von Kontaminierung. Wenn Sie die Freisetzung für die Forschung erlauben, können Pollen fliegen. Wir haben in den letzten Tagen erlebt, dass sich Saharastaub in der Schweiz festgesetzt hat, getragen vom Wind. Es ist demnach auch möglich, dass Pollen von Gentech-Produkten über den Rhein fliegen. Wie wollen Sie dann dort diese Vermischung kontrollieren können? Es ist mir bitter Ernst damit, Herr Kollege. (Heiterkeit)
Die Initiative wird jetzt als Druckmittel benutzt. Man sagt: Wenn ihr das Moratorium hier im Gesetz festschreibt, dann sind wir bereit, diese Initiative zurückzuziehen. Ob diese Bereitschaft dann tatsächlich auch umgesetzt würde, ob die Initiative tatsächlich zurückgezogen würde, steht auf einem anderen Blatt. Ich bin der Meinung: Wenn wir wirklich wollen, dass unser Land mit einer technologiefeindlichen Einstellung in die Zukunft geht, dann soll das das Volk entscheiden und nicht wir im Landwirtschaftsgesetz. Dann gehen wir dieser Abstimmung entgegen, kämpfen für unseren Forschungs- und Produktionsstandort und werden sehen, was das Volk am Schluss entscheidet.
Ich bitte Sie dringend, dieses Moratorium abzulehnen.