David Eugen · Ständerat · 2003-06-05
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-05
Wortprotokoll
Wir haben in den Absätzen 1 und 2 beschlossen, dass im Fleischbereich die Versteigerung die Regel sein soll. Die Zuteilung nach Inlandleistung entfällt [PAGE 468] also grundsätzlich und wird nur noch in diesem Bereich für inländische Fleischproduzenten zur Sicherung der Märkte weitergeführt.
Wenn Sie den schweizerischen Verwertungsmarkt im Bereich Fleisch anschauen - das können Sie als Konsumentinnen und Konsumenten selbst feststellen -, sehen Sie, dass zwei marktbeherrschende Unternehmen tätig sind, nämlich Migros und Coop. Es ist ganz klar, dass diese eine sehr grosse Nachfragemacht haben. Ich behaupte, dass in gewissen Bereichen durchaus monopolähnliche Situationen eintreten können. Bei der Fleischeinfuhr geht es um einen staatlich regulierten Bereich. Wenn Sie die Versteigerung einführen, besteht nach meiner Überzeugung, nach Überzeugung der Minderheit ein echtes Risiko, dass der Fleischmarkt Schweiz am Schluss nur noch aus diesen zwei Grossen besteht. Das heisst, es würde auch für den Konsumenten keine normale Wettbewerbssituation auf dem Fleischmarkt Schweiz mehr bestehen, sondern es gäbe zwei Grossanbieter, welche diesen Markt in jeder Hinsicht, auch was die Preisgestaltung anbelangt, beherrschen würden.
Wir können heute sicher keine Prognose machen, wie das herauskommt. Der Bundesrat und die Mehrheit sind anderer Meinung. Sie meinen, dass diese Gefahr überhaupt nicht eintreten werde. Der Kommissionspräsident hat gesagt, man habe in bestimmten Segmenten gewisse Erfahrungen; das könne anders herauskommen. Es wird im Gegenteil sogar argumentiert, es werde den Kleinmetzgern ermöglicht, noch zusätzliche Anteile am Fleischmarkt zu erhalten, weil auch Kleinmetzgereien in diese Versteigerungen hineinkommen können. Ich möchte das gar nicht bestreiten: Es besteht die Möglichkeit, dass der Wettbewerb funktioniert, dass sich viel mehr Metzgereibetriebe in diese Versteigerungen einklinken können und sich damit eine positive Situation für die Metzger entwickelt.
Was Ihnen die Minderheit beantragt, ist nur ein Auffangnetz, sofern diese Hoffnungen auf Vermeidung der Monopolsituation nicht eintreten. Ich wünsche, dass die Prophezeiungen, die heute gemacht werden, sei es von der Verwaltung oder sei es aufgrund der Überlegungen der Mehrheit, auch so eintreten. Aber ich denke, als Gesetzgeber sind wir auch legitimiert, hier ein Sicherheitsnetz einzubauen, falls das Gegenteil passiert, dass nämlich Coop und Migros nachher die alleinigen Inhaber von solchen Zollkontingenten sind, sich diese dort konzentrieren und das Metzgereigewerbe vom Markt verdrängt wird. Da muss ich Ihnen ehrlich sagen: Daran habe ich, auch als Konsument, überhaupt kein Interesse. Ich kaufe sehr gerne auch bei Migros und Coop ein. Aber ich möchte, dass das Metzgereigewerbe in diesem Land Bedingungen hat, die es ihm ermöglichen, in der breiten Fläche, auch in den Dörfern, zu existieren.
Daher bin ich der Meinung, dass wir eine Bestimmung haben müssen, die für diesen Fall geeignet ist, und das steht auch im Einleitungssatz ganz klar: "Zur Gewährleistung des Wettbewerbes unter einer hinreichenden Anzahl von Importeuren und zur Vermeidung einer Konzentration der Zollkontingente bei wenigen marktstarken Unternehmen" kann der Bundesrat intervenieren und eine Zuteilung nach Inlandleistung, nach der Zahl der geschlachteten Tiere, vornehmen.
Wenn Sie die Metzgereibranche dem Risiko voll aussetzen wollen und sagen, dass Sie es wissen und es den Metzgern gut, sogar viel besser gehen werde, dann können Sie das machen. Wenn das dann nicht so eintritt, wie wir alle es eigentlich wünschen, haben Sie nichts in der Hand, um darauf zu reagieren. Oder Sie sagen: Okay, wir machen jetzt die Versteigerung, wenn dann aber die Dinge anders laufen, dann kann der Bundesrat noch zur Sicherung einer breiten Fleischwettbewerbssituation diese Zollkontingentsverteilung nach diesen Prinzipien vornehmen.
Ich bitte Sie daher, dieser Minderheitslösung zu folgen.