Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-03-03
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-03
Wortprotokoll
Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP steht für Freiheit, Solidarität und Verantwortung. Bei diesem Geschäft wollen wir vor allem an die Solidarität appellieren. Wir treten ein und stimmen dieser Gesetzesänderung zu, das aus vier Gründen: Erstens ist es eine schwierige Situation, zweitens liegt eine adäquate Lösung vor, drittens ist es die gesetzliche Grundlage und viertens die Umsetzung, welche hier vorgeschlagen wird.
Zum ersten Punkt, zur schwierigen Situation: Sie haben gehört, dass diese Asbestfälle nicht während der beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Das kann beim Kleiderwaschen, bei einem Besuch oder einem Aufenthalt in einem Nicht-Suva-Betrieb geschehen sein; es ist keine Berufskrankheit. Wenn es bei diesen Menschen keine Berufskrankheit ist, weil sie eben in einem anderen Beruf tätig sind, dann kann gemäss UVG oder eben durch die Suva keine Entschädigung geleistet werden. Was aber bei diesen Personen bleibt, sind die genau gleichen gesundheitlichen Konsequenzen. Sie können von Krebs befallen werden und müssen diese Konsequenzen tragen.
Ein weiterer Aspekt der schwierigen Situation ist, dass der Verursacher nicht eruiert werden kann, weil eben die Inkubationszeit sehr lange ist. Deshalb kann weder ein Hersteller noch ein Produzent und schon gar nicht ein Arbeitgeber, weil es in der Regel eben nicht die Angestellten von ihm sind, dafür haftbar gemacht werden. Und schwierig ist die Situation auch, weil die Wirtschaftsverbände und Hersteller in einer ersten Runde zwar diskutiert haben, aber keine Gelder[NB]mehr[NB]gefunden haben, um diesen Fonds zu äufnen. Und schlussendlich, und deshalb diskutieren wir heute, hat die Suva keine gesetzliche Grundlage, diese muss erst geschaffen werden.
Ich komme zum zweiten Punkt, zur adäquaten Lösung, welche die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP vollumfänglich unterstützt. Dass nur Überschüsse der Suva, also Überschüsse aus den Anlageerträgen, für diese Entschädigungen verwendet werden, ist zwar nicht ganz im Sinne des Versicherungsprinzips. Grundsätzlich würden diese Überschüsse den Arbeitgebern und auch den Arbeitnehmern gehören, wenn man dadurch die Prämien senken könnte. Aber Überschüsse werden ja teilweise für Prämiensenkungen verwendet, und in Anbetracht des finanziellen Rahmens, welchen die Einzahlungen in den Fonds ausmachen, spricht die Solidarität mit diesen Menschen, welche keine Entschädigung erhalten haben, für diese Finanzierungslösung.
Ich komme zum dritten Punkt, zur gesetzlichen Grundlage: Die ist im UVG ganz sicher richtig verortet. Die Revision des Unfallversicherungsgesetzes gibt einen gesetzlichen Anker. Das vorgesehene zweistufige Verfahren - dass einerseits eine Kann-Formulierung im UVG vorgesehen ist und dass andererseits auch der Suva-Rat diese Entschädigungen genehmigen muss - finden wir ein wichtiges Argument dafür, dass dieser Lösung zugestimmt werden kann.
Zum vierten Punkt: Bei der Umsetzung möchten wir mit auf den Weg geben, dass sie mit Augenmass geschehen muss. Es könnte theoretisch auch in einem anderen Land, beispielsweise von einem Grenzgänger oder einer Grenzgängerin, ein Anspruch auf Asbestentschädigung gestellt werden. In Frankreich z.[NB]B. kann man einen solchen per E-Mail oder in einem Formular angeben. Wir erwarten, dass da eine Doubletten-Prüfung gemacht wird, sodass in diesen Fällen keine doppelten Entschädigungen ausbezahlt werden.
Des Augenmasses bedarf es auch, weil die Anzahl dieser Fälle in Zukunft grundsätzlich abnehmen wird. Die Inkubationszeit ist lange, das Asbestverbot gilt auch schon länger. Also ist davon auszugehen, dass in den nächsten Jahren eher weniger derartige Fälle, welche nicht über die Berufskrankheit abgewickelt werden können, zutage treten werden.
Solidarität heisst: eine gemeinsame Lösung für alle. Auch wenn mit dieser Lösung die risikohohen, die Suva-Betriebe etwas dazu beitragen, sind wir von der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP dafür, auf diese Vorlage einzutreten und das Geschäft so zu verabschieden.
Noch etwas, und das sage ich jetzt als Innerrhoder zu meiner Vorrednerin, Frau Gutjahr: Sie haben richtigerweise erwähnt, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden kritisch eingestellt war. Er hat aber auch geschrieben, dass eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Das machen wir hiermit.
Deshalb bitten wir Sie, einzutreten und der Vorlage zuzustimmen.