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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-03-03

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-03

Wortprotokoll

Wie erwähnt führen wir heute die zweite Runde durch. Der Nationalrat hat dem Gesetz am 26.[NB]September 2024 mit 124 zu 53 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Unser Rat hatte mit 34 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Somit hat sich Ihre Kommission nochmals intensiv mit der Vorlage auseinandergesetzt und ist wiederum zum Schluss gekommen, dass der Status quo besser ist als dieses Gesetz. Sie hat das Ergebnis der ersten Runde somit bestätigt und beantragt Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen wiederum Nichteintreten auf diese Vorlage.

Zur Erinnerung nenne ich die vier wichtigsten Gründe, wieso wir nicht auf diese Vorlage eingetreten sind - es gäbe noch weitere,[NB]aber[NB]ich[NB]fokussiere[NB]lediglich[NB]auf[NB]die vier wichtigsten.

1.[NB]Der Bundesrat will aus der privatrechtlichen Stiftung Movetia eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes machen. Wenn Sie sich die Liste der Bundesanstalten anschauen, dann sehen Sie sofort: Hier handelt es sich allesamt um Bundesaufgaben. Beim Austausch der Schülerinnen und Schüler geht es vornehmlich um kantonale Aufgaben. Die entsprechenden Kosten fallen in den Kantonen an, nicht in der Rechnung von Movetia, das ist klar. Aber de facto, wenn man die Gesamtbetrachtung macht, ist offensichtlich: Es handelt sich hier um eine Verbundaufgabe. Das war auch der Grund, wieso man vor einigen Jahren bei der Schaffung der Stiftung Movetia eine spezifische privatrechtliche Lösung wählte. Der Status quo ist ja noch nicht so alt, noch nicht einmal zehn Jahre.

2.[NB]Wir verschieben die Gewichte deutlich in Richtung Bund. Das ist beim Thema Bildungsaustausch konzeptionell wie strategisch falsch. Diese Meinung hat die Kommission nach wie vor. Die Einbindung und Nähe zu den schulischen Akteuren und die Option, auch weitere Dritte einzubinden, sind aus Sicht der Kommission essenziell, und mit der Vorlage wird dieses Anliegen eher geschwächt als gestärkt. Die Kantone wären nur noch Konsultationspartner bei den Zielen und könnten drei Mitglieder für den Verwaltungsrat vorschlagen.

3.[NB]Ursächlich für diese Vorlage ist auch ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK). Die EFK moniert, dass man hier zwischen Amtsleitung und Stiftungsrat eine Personalunion hat. Das von der EFK monierte Problem kann nach Auffassung der Kommission problemlos korrigiert werden, indem man die Delegation in den Stiftungsrat ändert. Dafür braucht es nicht eine grundlegend neue Struktur.

4.[NB]Wir hätten nun, wenn wir auf die Vorlage eintreten würden, bereits die dritte Umstrukturierung innerhalb von zehn Jahren. Das erscheint der Kommission unverhältnismässig und ein unnötiger Ressourcenverschleiss. Auch der Bundesrat selber schreibt auf Seite 8 der Botschaft, dass sich die Stiftung Movetia grundsätzlich bewährt habe.

Diese vier Punkte sind für die Kommission unverändert gültig. Diese Vorbehalte konnten in der Zwischenzeit auch nicht entkräftet werden, auch nicht durch einen Zusatzbericht der Verwaltung. Zwei Elemente wurden in der Diskussion in der Kommission aufgrund zwischenzeitlicher Entwicklungen nochmals grundlegend angeschaut.

1.[NB]Die Mehrkosten: Sie kennen die Finanzlage des Bundes. Es geht hier um jährliche Mehrkosten von 200[NB]000 Franken und einmalige Transformationskosten von 1 Million Franken. Man kann sagen, das sei nicht weltbewegend. Aber trotzdem: In einer Zeit, in der wir jeden Franken umdrehen müssen, ist die Kommission der Meinung, dass diese Mehrkosten erst recht nicht vertretbar sind, wenn kein inhaltlicher Mehrwert erkennbar ist.

2.[NB]Die Assoziierung an Erasmus: Sie haben von den Beschlüssen des Bundesrates zum Verhandlungspaket mit der EU Kenntnis genommen. Es gibt ein Stabilisierungspaket mit einer Anpassung der bestehenden Abkommen und ein Weiterentwicklungspaket mit den drei neuen Abkommen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit. Eine Erasmus-Assoziierung ist somit wieder möglich, wenn diesem Paket auch zugestimmt wird. Allerdings ist zu unterstreichen, dass die Schweiz völlig frei darüber entscheiden kann. Wir können uns assoziieren, wir müssen nicht. Im Unterschied zu Horizon hat das Parlament hierzu auch noch keine Finanzierungsbotschaft verabschiedet. Es ist auch offen, ob das Parlament angesichts der finanzpolitischen Grosswetterlage und angesichts der Tatsache, dass die heutige Lösung eigentlich gut funktioniert, überhaupt eine Assoziierung an Erasmus beschliesst. Das werden wir ja dann sehen. Wenn es aber zu einer Assoziierung kommen sollte, dann folgen konkrete EU-Anforderungen an die Organisation, welche Erasmus in der Schweiz umsetzen würde. Insbesondere muss diese Organisation unabhängig von der Bundesverwaltung sein. Aufgrund der Diskussion in der Kommission zeichnet sich ab, dass es, wenn es zu einer Assoziierung kommt, so oder so wieder Anpassungsbedarf geben wird.

Aber der Bundesrat sagt klar, dass beide Rechtsformen grundsätzlich EU-kompatibel sind. Der Bundesrat schreibt im erwähnten Zusatzbericht des SBFI vom 3.[NB]Juni 2024 selbst, dass sich grundsätzlich sowohl die heutige Rechtsform als auch die vom Bundesrat vorgeschlagene öffentlich-rechtliche Anstalt mit den Anforderungen einer Assoziierung an Erasmus in Einklang bringen lasse. Es wird im Fall einer Assoziierung ohnehin einen organisatorischen Anpassungsbedarf geben. Der Bundesrat schätzt diesen Anpassungsbedarf im Rahmen der bestehenden Stiftung als grösser ein. Vor diesem Hintergrund macht es aus Sicht der Kommissionsmehrheit keinen Sinn, jetzt eine Organisationsreform zu starten. Besser ist es, die politischen Entscheide zum Europa-Dossier im Allgemeinen und zu Erasmus im Besonderen abzuwarten und je nach Ausgang die entsprechenden operativen und allenfalls auch gesetzgeberischen Reformen anzugehen. Darum macht es Sinn, das Geschäft nun definitiv zu stoppen. Die [PAGE 5] Sache kann später wieder an die Hand genommen werden, sofern es dann überhaupt nötig sein wird. Nur wegen den EFK-Empfehlungen muss Movetia nicht in eine neue Rechtsform überführt werden. Das ist für die Kommissionsmehrheit unverändert klar.

Noch zur Haltung der Kantone: Wir haben in der ersten Runde auch Anhörungen durchgeführt. Insbesondere haben wir uns mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) ausgetauscht. Die EDK ist mässig begeistert von dieser Übung, hat ihren anfänglichen Widerstand dann aber aufgegeben. Sie bezeichnete die Entwicklung der heutigen privatrechtlichen Stiftung Movetia als Erfolgsgeschichte, was auch im Kontrast zu den nun vorgebrachten angeblichen Effizienzgewinnen steht.

Ich komme zum Schluss. Die Kommission hat mit 9 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen Nichteintreten beschlossen. Sie empfiehlt Ihnen somit Nichteintreten.

Ich danke Ihnen, wenn Sie der klaren Mehrheit Ihrer Kommission folgen und nicht auf das Geschäft eintreten.