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Wicki Hans · Ständerat · 2025-03-03

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-03

Wortprotokoll

Zuerst ein kleines Intro von meiner Seite - Vorbereitung, das wissen Sie alle, ist eben alles. Herzlichen Dank unserem Ratsmitglied - ich weiss nicht, wer es war -, das mit scharfem Blick und scharfem Verstand erkannt hat, dass in der Berichterstattung der WAK-S ein Fehler enthalten war. Ja, auch die WAK-S, so wichtig sie ist, kann nicht mit 10 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen entscheiden. Auch wir haben nur 13 Mitglieder. Ich bedanke mich und entschuldige mich für diesen Lapsus. Die korrigierte Version sollten Sie erhalten haben.

Jetzt aber zum Geschäft. Was lange währt, wird endlich gut: Das könnte als Überschrift in der vorliegenden Motion Salzmann stehen. In ihrer ursprünglichen Fassung vom 15.[NB]September 2022 verlangte sie, die effektiv bewirtschafteten Phasen für eine Reihe von Gemüsesorten in der entsprechenden Verordnung neu zu definieren, dies in Zusammenarbeit mit den Gemüseproduzenten. Dabei sollten die aktuellen inländischen Produktionsperioden, das Potenzial in den kommenden zehn Jahren sowie die WTO-Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt werden. Begründet wurde dies insbesondere durch Fortschritte in den Anbautechniken und klimatische Veränderungen, welche die Zeiträume für den Anbau von Gemüse in der Schweiz verlängern.

Unser Rat hat diese Motion in einer Wintersession, am 13.[NB]Dezember 2022, einstimmig angenommen. Allerdings wurde sie in der darauffolgenden Frühjahrssession, am[NB]2.[NB]März 2023, durch den Nationalrat auf Antrag der WAK-N mit 111 zu 69 Stimmen bei 8 Enthaltungen wie folgt abgeändert: Nicht nur die Gemüseproduzenten, sondern auch der Handel sollten in die Arbeiten zur Anpassung der Verordnung einbezogen werden. Zudem strich der Nationalrat die Bedingung, wonach das Potenzial der nächsten zehn Jahre berücksichtigt werden soll. Die Begründung war, dass man keinen Grenzschutz auf Vorrat machen wolle. Am 27.[NB]März 2023 haben wir in unserer Kommission zur Kenntnis genommen, dass runde Tische angedacht sind, um eine Lösung mit der Branche anzustreben. Deshalb beschlossen wir, die Behandlung der Motion zu sistieren, bis das Ergebnis der runden Tische bekannt ist.

Das ist jetzt der Fall. Im Rahmen von drei runden Tischen konnte mit den Produzenten und den Abnehmern eine Lösung in Form eines Kompromisses gefunden werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat die Verordnung über die Festlegung von Perioden und Fristen sowie die Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für die Einfuhr von frischem Gemüse, frischem Obst und von frischen Schnittblumen angepasst. Die Änderung ist auf den 1.[NB]Januar 2025 in Kraft getreten. Diese Lösung wird von einer breiten Mehrheit getragen. Zudem hat die Branche gleichzeitig einen internen Mechanismus etabliert, der künftige Blockaden verhindern soll.

Das Anliegen der Motion wurde somit bereits umgesetzt, und diese kann deshalb abgeschrieben werden. Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen, damit sie der Bundesrat im Anschluss als erfüllt abschreiben kann.