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Hässig Patrick · Nationalrat · 2025-03-03

Hässig Patrick · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-03-03

Wortprotokoll

Ich spreche hier zum Eintreten und auch gleich zu den beiden Blöcken, die danach folgen werden.

Das Anliegen der Bevölkerung, Kinder und Jugendliche vor Tabakwerbung zu schützen, ist unbestritten und soll konsequent umgesetzt werden. Durch die Annahme der Initiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)" besteht ein klarer Volksauftrag für eine striktere Regelung der Tabakwerbung. Diese darf keine Kinder und Jugendlichen mehr erreichen, und genau das wurde mit dem Entwurf des Bundesrates umgesetzt. Den Rückweisungsantrag der Minderheit Glarner lehnt die Grünliberale Fraktion deshalb ab. Eine Rückweisung würde nichts zu einer Auflösung der umstrittenen Punkte beitragen, sondern würde die Umsetzung der [PAGE 21] Initiative und damit des Willens der Bevölkerung nur weiter verzögern.

In der Detailberatung galt es in der Kommission, noch einige Fragen zu klären, die sorgfältiger geprüft werden mussten. Insbesondere hat die Kommission darüber diskutiert, was alles als Werbung zu klassifizieren sei und ab wann beispielsweise eine Veranstaltung oder Publikation nur für Erwachsene bestimmt sei. Für die Grünliberale Fraktion galt bei den Diskussionen immer der Grundsatz: so viel Freiheit wie möglich, so viel Schutz wie nötig. Einerseits heisst das, dass alle Arten von Werbung Kinder nicht mehr erreichen dürfen, also beispielsweise auch das Sponsoring von Events. Aus Präventionssicht ist klar: Auch durch Sponsoring wird Rauchen attraktiv gestaltet. Die Bevölkerung sowie auch die Grünliberale Fraktion wollen das nicht mehr. Andererseits gibt es durch die Initiative auch keinen Auftrag für ein generelles Verbot. Die Massnahmen sollten deshalb nicht so restriktiv sein, dass sie schliesslich doch faktisch ein generelles Verbot darstellen, denn der Bevölkerungsauftrag ist nur ein Verbot der Werbung, die Kinder und Jugendliche erreicht. Konkret heisst das für uns: In Block 1 folgen wir der Mehrheit, in Block 2 folgen wir der Minderheit.

Ich begründe kurz die einzelnen Entscheide. Wie erwähnt, ist für uns klar, dass nicht nur klassische Werbung, sondern auch Verkaufsförderung, Sponsoring oder Verkauf durch mobiles Verkaufspersonal Tabakprodukte attraktiver machen. Mobiles Verkaufspersonal ist oft mit beschrifteter Kleidung in den Farben und mit den Slogans der Tabakmarke ausgestattet. Es tritt quasi als wandelnde Werbeflächen auf. All diese Arten von Werbung sollten Kinder und Jugendliche ebenso nicht mehr erreichen wie die klassische Werbung in Printmedien, sonst wird das Anliegen der Bevölkerung nicht konsequent umgesetzt. Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 der Mehrheit zu folgen.

Mit der gleichen Begründung bitten wir Sie, bei Artikel 19[NB]Absatz 1 Buchstabe c der Minderheit I (Meyer Mattea) zu folgen.

Bei Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe a sind wir grundsätzlich der Meinung, dass das Anliegen der Initiative am besten mit einem gänzlichen Verbot der Werbung für Tabakprodukte in Presseerzeugnissen umgesetzt wird, so, wie dies vom Bundesrat ursprünglich vorgesehen und von der Minderheit II (Porchet) gefordert wird. Wir könnten aber auch mit dem von der Kommissionsmehrheit beantragten Kompromiss leben, wonach Werbung im Inneren von Presseerzeugnissen weiterhin möglich sein soll, wenn diese sich an Erwachsene richten und weniger als 2 Prozent der Leserschaft aus Kindern und Jugendlichen besteht. Die Grünliberale Fraktion hat deshalb bei diesem Punkt Stimmfreigabe beschlossen.

Bei Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe e unterstützen wir die Mehrheit. Gemäss der Formulierung der Mehrheit müsste sichergestellt werden, dass die Werbung für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist. Diese Formulierung ist aus unserer Sicht zielführender.

Mit der gleichen Begründung bitten wir Sie, bei Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b der Minderheit I (Crottaz) zu folgen.

Auch sind wir klar der Meinung, dass Promotionen von Zigarren und Zigarillos an allen Orten verboten gehören, zu denen Kinder und Jugendliche Zugang haben. Es ist nicht nachvollziehbar und auch nicht im Sinne der Initiative, weshalb hier zwischen Zigaretten, Zigarillos und Zigarren unterschieden werden sollte. Folglich sind wir bei Artikel 19 Absatz 2 Buchstabe b beim Bundesrat und beim Ständerat. Stimmen Sie bitte hier der Minderheit I (Prelicz-Huber) zu.

Zusammengefasst: Wir von der Grünliberalen Fraktion sind der Meinung, dass es hier an mehreren Stellen eine Korrektur durch den Rat braucht, damit das Anliegen des Volksentscheides umgesetzt wird. Ich bitte Sie, die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in diesem Land höher zu gewichten als die Interessen der Tabakindustrie.