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Wicki Hans · Ständerat · 2025-03-04

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich denke, viele von Ihnen können sich noch an 1984 erinnern. Die Jüngsten unter uns können das vermutlich nicht, weil sie noch in der Wiege lagen oder noch gar nicht da waren. Aber ich kann Ihnen sagen: Leon Schlumpf wirkte damals als Schweizer Bundespräsident, und die Sowjetunion wagte mit Gorbatschow erste Annäherungen an den Westen. Über den Atlantik hinweg markierten die britische Premierministerin Margaret Thatcher und US-Präsident Ronald Reagan ein Band unerschütterlicher Treue zwischen der Alten und der Neuen Welt - eine Welt von gestern, die in tiefer Vergangenheit liegt.

Und doch gibt es eine Pendenz aus diesem Jahr 1984, die sich eben bis heute hinübergerettet hat. Denn in diesem Jahr hielt das Bundesgericht fest, dass bei der Individualbesteuerung zur Wahrung der Verfassungsmässigkeit Korrektive zugunsten der Einverdiener-Ehepaare vorzusehen sind, sprich: Die Heiratsstrafe ist nicht verfassungsmässig. In den folgenden vier Jahrzehnten entstand ein langes Ringen um deren Abschaffung. Seit rund 25 Jahren gibt es dabei zahlreiche Vorschläge, die breit diskutiert und verworfen wurden. Sie finden in der bundesrätlichen Botschaft die einzelnen Etappen dieses Weges dargestellt. [PAGE 29]

Dies bildete den Ausgangspunkt für die von den FDP-Frauen lancierte Volksinitiative "für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung", kurz Steuergerechtigkeits-Initiative. Diese wurde am 8.[NB]September 2022 mit 112[NB]218 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Besteuerung und damit die Abschaffung der Heiratsstrafe. Zugleich sollen auf diese Weise die Erwerbsanreize für Zweitverdienende erhöht und die Gleichstellung von Mann und Frau verbessert werden. Noch im Herbst 2022 wurde vom Parlament die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung aufgenommen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung dieser Initiative und hat an deren Stelle einen indirekten Gegenvorschlag eingebracht. Der Nationalrat ist anlässlich der letzten Herbstsession auf den Gegenvorschlag eingetreten und hat ihn mit 98 zu 93 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative selbst hat er ausgesetzt, um dann in Kenntnis des definitiven Entwurfes darüber zu befinden. Unsererseits haben wir anlässlich der letzten Wintersession die Frist zur Behandlung der Volksinitiative bis zum 8.[NB]März 2026 verlängert.

Somit geht es nun vorliegend um den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, das heisst um den Entwurf[NB]2. Dieser geht mit dem Grundanliegen der Initiantinnen einig, möchte dieses aber direkt auf der Gesetzesstufe regeln. Damit könne das Anliegen der Initiative schneller umgesetzt werden. Dieser Entwurf sieht vor, dass alle Personen individuell besteuert werden, unabhängig vom jeweiligen Zivilstand. Dabei sollen bei verheirateten Personen Einkommen und Vermögen nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, wie dies bei unverheirateten Paaren schon heute der Fall ist. Dabei wird die Individualbesteuerung für alle drei staatlichen Ebenen vorgesehen.

Der Tarif der direkten Bundessteuer soll angepasst werden, und zwar durch eine Senkung der Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen. Der Grundfreibetrag wird erhöht, und der Betrag, bei dem der Maximalsteuersatz von 11,5 Prozent erreicht wird, wird gesenkt. Zwar verstärken diese Anpassungen die Progression des Tarifs, doch steht dem eine Abschwächung der Progression gegenüber - namentlich bei Zweiverdiener-Ehepaaren mit relativ gleichmässiger Einkommensaufteilung -, die durch den Systemwechsel entsteht. Ziel dieser Tarifanpassung ist eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über alle Einkommensklassen hinweg.

Zu den Auswirkungen der Initiative: Bezogen auf das Steuerjahr 2024 rechnet der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer mit jährlich rund 1 Milliarde Franken Mindereinnahmen. Davon würde der Bund etwa 800 Millionen Franken tragen, die Kantone etwa 200 Millionen Franken. Auf diese Zahl werden wir gegebenenfalls bei der Detailberatung zurückkommen.

Mit diesem Systemwechsel wäre der Kreis der Steuerpflichtigen, die eine steuerliche Entlastung erfahren, wesentlich grösser als der Kreis derjenigen, die eine Mehrbelastung erfahren. Eine Entlastung würden im Schnitt insbesondere Zweiverdiener-Ehepaare mit gleichmässiger Einkommensaufteilung erfahren, aber auch etwa Einverdiener-Ehepaare, Zweiverdiener-Ehepaare generell, Unverheiratete sowie Rentnerehepaare. Eine Mehrbelastung würde hingegen tendenziell bei Ehepaaren mit ungleicher Einkommensaufteilung entstehen, insbesondere bei Einverdiener-Ehepaaren mit Kindern und einem mittleren oder höheren Einkommen. Dies kann allerdings teilweise im Zusammenhang mit dem Kinderabzug korrigiert werden. Im Fall des Eintretens auf diese Vorlage würden diese Punkte in der Detailberatung ebenfalls behandelt werden.

Positive Effekte dieses Systemwechsels erwartet der Bundesrat etwa bei der Beschäftigung, insbesondere bei den potenziellen Zweitverdienern. Im jetzigen System wird ein allfälliges zweites Einkommen aufgrund des Grenzsteuersatzes belastet. Aus der Kombination einer[NB]substanziellen[NB]Senkung[NB]der[NB]Steuer- bzw. Grenzsteuerbelastung und der höheren Elastizität des potenziellen Zweitverdienstes im Vergleich zum Erstverdienst resultiert ein stärkerer Beschäftigungseffekt. So viel vorerst zum Inhalt der Vorlage.

Unsere Kommission hat den indirekten Gegenvorschlag in drei Sitzungen beraten. Sie nahm dabei Kenntnis davon, dass die Finanzkommission unseres Rates vorgängig beantragte, die Steuergerechtigkeits-Initiative abzulehnen und auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten. In der Folge hat unsere WAK im vergangenen Oktober zunächst die Vertreter der Kantone angehört. Nach einer allgemeinen Aussprache beschloss sie, die Verwaltung mit zusätzlichen Abklärungen und Berechnungen zu beauftragen. Die Antworten lagen an der Sitzung im Januar vor und wurden angeregt diskutiert. Dabei wurde mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, auf den Gegenvorschlag einzutreten. In der Detailberatung folgte unsere Kommission weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates, mit zwei Änderungen. In diesen geht es einerseits um die Übertragung der kinderbezogenen Abzüge und die damit einhergehende Anpassung bei der Erhöhung derselben. Andererseits geht es darum, dass auch bei der getrennten Veranlagung von Ehepaaren eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht werden kann. Dazu liegen auch Minderheitsanträge vor; wir werden gegebenenfalls in der Detailberatung darauf zurückkommen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf bei 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten angenommen.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Nach über vier Jahrzehnten mit zahlreichen Initiativen, Vorstössen und Abklärungen haben wir nun die Möglichkeit, die Heiratsstrafe zu beseitigen. Selbstverständlich gibt es verschiedene Modelle, um dies umzusetzen, und alle haben ihre Vor- und Nachteile. Mit dem Vorschlag der Individualbesteuerung wird aber ein kohärentes Modell vorgelegt. Der Gegenvorschlag greift dabei wichtige Ziele der Initiative auf. Dazu gehören, wie eingangs erwähnt, der Grundsatz der zivilstandsneutralen Besteuerung und Erwerbsanreize für Zweitverdienende. Mit Blick auf die gesellschaftlichen Veränderungen stellt ein zivilstandsneutrales Modell eine wichtige Perspektive für die Zukunft dar. Für künftige, teilweise noch zu diskutierende Familienmodelle stellt das Modell eine grundsätzliche Anschlussfähigkeit sicher, und die Erwerbsanreize wiederum erweisen sich in mehrfacher Hinsicht als vorteilhaft.

Vor dem Hintergrund, dass in vielen Branchen ein Fachkräftemangel herrscht, kann eine signifikante Anzahl an Vollzeitäquivalenten geschaffen werden. Aus der Verwaltung wurde dabei rückgemeldet, dass 27[NB]000 Vollzeitäquivalente dem Basisszenario und 44[NB]000 dem oberen Bereich der Bandbreite entsprechen. Dies dürfte zu einer zusätzlichen Lohnsumme von rund 3,6 Milliarden Franken führen. Die zusätzlichen Steuereinnahmen sind zwar schwierig abzuschätzen, doch dürften die zusätzlichen Sozialversicherungseinnahmen etwa 440 Millionen Franken betragen. Diese Anreize für Zweitverdiener stärken zudem auch die Chancengleichheit, denn damit wird nicht nur die finanzielle Unabhängigkeit, gerade auch im Fall einer Scheidung, sondern auch die individuelle Altersvorsorge gestärkt.

Entgegen der Position der Minderheit, die ihre Sichtweise noch darlegen wird, ist die Individualbesteuerung ein logisches, nachvollziehbares und praktikables Modell. Neben administrativen Aufwänden wird es auch Vereinfachungen geben, etwa mit dem Wegfall der Koordination der Dossiers von Ehe- und Konkubinatspaaren. Indem auch Abzüge und Tarife mehrheitlich wegfallen, wird der Prüfaufwand für die Steuerbehörden reduziert.

Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen namens der Mehrheit unserer Kommission, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten. Beenden wir den verfassungswidrigen Zustand und machen wir mit der Individualbesteuerung einen Schritt zu einem zukunftsfähigen Modell. Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit folgen.

An dieser Stelle äussere ich mich noch kurz zu den zwei weiteren Geschäften, die wir hier ebenfalls behandeln. Einerseits ist das die Botschaft vom 21.[NB]März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer. Unser Rat wies diese zurück an den Bundesrat mit dem Auftrag, alternative Modelle vorzulegen, namentlich das im Kanton [PAGE 30] Waadt geltende Modell der Individualbesteuerung oder allenfalls weitere Modelle, die der Bundesrat als geeignet erachtet. Der Nationalrat stimmte der Rückweisung ebenfalls zu. Andererseits ist auch die Motion Markwalder zu behandeln. Diese sieht vor, dass der Bundesrat dem Parlament einen Gesetzentwurf vorlegen soll, welcher einen Systemwechsel hin zur zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung vorsieht. Der Nationalrat hat diese Motion in der Sommersession 2021 angenommen. Mit dem indirekten Gegenvorschlag, der nun vorliegt, ist der Auftrag der Bundesversammlung erfüllt sowie der Inhalt der Motion umgesetzt. Unsere Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, die beiden Geschäfte 18.034 und 19.3630 abzuschreiben.