Pult Jon · Nationalrat · 2025-03-04
Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-04
Wortprotokoll
Herr Kollege Egger, selbst Sie werden verstehen, dass es einen Unterschied zwischen einer grundsätzlichen Vereinbarung darüber, an welchen Orten man welche Wasserkraftprojekte macht, und dem konkreten Projekt gibt. Das konkrete Projekt muss dann auch umgesetzt werden, und es muss konform mit der Umweltgesetzgebung umgesetzt werden. Das Verbandsbeschwerderecht ist ein Instrument - wie übrigens auch Beschwerden von Privaten, wenn sie berechtigt sind, oder von Gemeinden -, um dafür zu sorgen, dass die konkreten Projekte, die aufgelegt werden, auch dem Gesetz entsprechen. Und ich möchte noch etwas sagen: Es wird immer so gesagt, die Umweltverbände hätten ja bei diesen sechzehn Projekten zugesagt. Ja, gewisse Umweltverbände haben das gemacht, andere haben das nicht unterzeichnet. Aber was entscheidend ist: Dieses Parlament hat mit der Abstimmung über das Stromgesetz gesagt, dass die bisherigen Verfahren gelten. Deshalb ist das, was Sie machen wollen, eben ein Bruch von Treu und Glauben. Wenn Sie ein Jahr später sagen: "April, April! Das gilt alles nicht mehr, wir schränken jetzt die Rechte ein, obwohl wir im Sommer 2024 versprochen haben, dass sie weiterhin eingehalten werden", wäre das ein grober politischer Fehler.