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Pult Jon · Nationalrat · 2025-03-04

Pult Jon · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-03-04

Wortprotokoll

Ich spreche sowohl im Namen der Minderheit, die ich anführe, als auch im Namen der SP-Fraktion zur Vorlage, weshalb ich jetzt etwas länger spreche, dafür nachher nicht mehr.

Pro memoria: Der vorliegende Beschleunigungserlass zielt darauf ab, die Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien zu verkürzen, um deren Ausbau zu beschleunigen. Aus Sicht der SP-Fraktion sind effiziente Verfahren grundsätzlich zu begrüssen, jedoch nicht auf Kosten der Umwelt. Daher stimmten wir der Vorlage in der ersten Runde überzeugt zu, da sie ein ausgewogenes Gesamtkonzept darstellte.

Nun hat aber der Ständerat in seiner Zweitberatung wesentliche Verschlechterungen vorgenommen. Die Streichung des Verbandsbeschwerderechts - ich komme nachher darauf zurück - und vor allem die weitgehende Aushebelung des Verursacherprinzips bei Ersatzmassnahmen und bei Ausgleichsmassnahmen haben die Vorlage bedrohlich aus dem Gleichgewicht gebracht. Nun droht ein Schiffbruch, entweder bei der Schlussabstimmung oder bei einem allfälligen Referendum.

Die vollständige Streichung des Verbandsbeschwerderechts für die sechzehn Projekte gemäss Energiegesetz einschliesslich der fünfzehn Projekte des runden Tischs stellt einen klaren Verstoss gegen Treu und Glauben dar. Das ist[NB]ein[NB]Verstoss[NB]gegen die Zusicherung von Bundesrat, von Parlament und von praktisch allen Sprechenden, die sich im Rahmen des Abstimmungskampfs zum Stromgesetz im letzten Jahr geäussert und klar gesagt haben, die Rechtslage diesbezüglich bleibe gleich. Übrigens: Auch die Garantie, dass die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen umgesetzt werden, und zwar in Verantwortung der Projektanten, war Teil der Ergebnisse des runden Tischs und des Versprechens an die Bevölkerung.

Die SP-Fraktion unterstützt die Projekte des runden Tischs und setzt sich für deren rasche und gesetzeskonforme Umsetzung ein. Viele dieser Projekte befinden sich noch in der Planungsphase. Es muss daher weiterhin möglich sein, kritische Umweltfragen durch unabhängige Gerichte überprüfen zu lassen. Da ist die Streichung des Verbandsbeschwerderechts für uns inakzeptabel.

Wir sind bereit, das Konzept, das Herr Bäumle dargelegt hat - eine breitere Regelung des Verbandsbeschwerderechts -, zu diskutieren, wenn dies alle Projekte für erneuerbare Energie von nationaler Bedeutung betrifft, also[NB]Wasserkraftprojekte,[NB]aber auch Sonnenkraftprojekte und Windkraftprojekte. Wenn wir bei der Sicherung der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen eine Garantie haben, dass es keine Verschlechterung gibt, sind wir bereit, darüber zu sprechen, eine breitere Abstützung beim Verbandsbeschwerderecht einzuführen, wonach drei Organisationen gemeinsam eine Beschwerde führen müssen. Wir können uns also vorstellen, heute dem Minderheitsantrag Bäumle zuzustimmen, in der Hoffnung, dass der Ständerat dann auf das Gesamtkonzept einsteigt.

Doch was aus unserer Sicht klar ist: Es ist weder sachlich noch demokratiepolitisch gerechtfertigt, diese Regel von drei Organisationen nur auf die sechzehn Wasserkraftprojekte des Energiegesetzes anzuwenden. Das würde zu Ungleichbehandlungen führen, was unseres Rechtsstaats nicht würdig ist, zumal die Einhaltung des geltenden Rechts, wie gesagt, Teil der Vereinbarung des runden Tischs war und Teil der Versprechungen im Abstimmungskampf vor noch nicht mal einem Jahr.

Die SP-Fraktion unterstützt ausserdem den Antrag der Minderheit II (Clivaz Christophe) zu Artikel 9a Absatz 3bis des Stromversorgungsgesetzes, der das Verbandsbeschwerderecht unangetastet lässt und die Projekte des runden Tischs diesbezüglich nicht anders behandelt als alle übrigen Energieprojekte von nationaler Bedeutung.

Das wohl grösste No-Go aus Sicht der SP-Fraktion ist die Aushebelung des Verursacherprinzips bezüglich Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen bei Artikel 9a Absatz 3 des Stromversorgungsgesetzes. Die Version des Ständerates sowie auch die verschlimmbesserte Variante der Mehrheit unserer Kommission sind aus unserer Sicht grundfalsch.

Das sagen aber nicht nur wir, das sagen auch die zuständigen Regierungsräte, nämlich die Mitglieder des Vorstands der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK). Sie haben in einem Brief an den Ständerat Folgendes geschrieben: "Der BPUK-Vorstand lehnt diese Auflockerung des Umweltschutzes einstimmig ab. Konkret befürchtet er, dass Projektanten sich damit die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen erkaufen könnten, womit die Umweltschutzinteressen verletzt würden. Zudem würde den Kantonen die Aufgabe zumindest faktisch übertragen, die Umsetzung der nachträglichen Massnahmen einzufordern, zu prüfen, zu genehmigen und die eingestellten Gelder zu bewirtschaften. Diese Verschiebung der Verantwortlichkeit von den Projektanten zu den Kantonen ist sachfremd. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand ist aus Sicht des BPUK-Vorstandes unnötig, da sich nach Erfahrungsberichten betroffener Kantone in der Praxis zeigt, dass die Findung der Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen ohne grösseren Zeitverlust auch als Teil des Projektes abgehandelt werden kann. Schliesslich können die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen auch die Akzeptanz eines Projektes in der Bevölkerung erhöhen."

Das sagen die zuständigen Regierungsräte in den Kantonen zum Ansinnen des Ständerates, das Verursacherprinzip bei den Ersatzmassnahmen auszuhebeln. Diesem Ansinnen dürfen wir nicht folgen, auch nicht in der vermeintlich abgeschwächten Version der Mehrheit unserer Kommission.

Aus umweltpolitischen Gründen, aber auch aus Respekt vor den Kantonen und aus Respekt vor den Vereinbarungen des runden Tischs bitte ich Sie namens der SP-Fraktion eindringlich, meiner Minderheit zu folgen. Damit folgen Sie auch dem Bundesrat, und Sie folgen dem Beschluss des Nationalrates in der ersten Runde. Bitte wenden Sie einen Scherbenhaufen bei dieser Vorlage ab. Schaffen Sie das Verursacherprinzip in diesem Zusammenhang nicht ab. Die Energiekonzerne[NB]müssen[NB]weiterhin für die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen zuständig sein, statt sich von ihnen freikaufen zu können.

In diesem Sinne bitte ich Sie, meiner Minderheit zuzustimmen und dem Konzept, das Herr Bäumle dargelegt hat, eine Chance zu geben, damit wir bei dieser Vorlage noch ein gutes Ende finden.